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BRH fordert: Zukunftsfähige Strukturen im Gesundheitssektor schaffen

In der Corona-Pandemie war der Öffentliche Gesundheitsdienst nicht zuletzt aufgrund jahrelanger Sparvorgaben überlastet. Er konnte seine Aufgabe – den Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger – nur lückenhaft erfüllen. Der Bund stellte deshalb den Ländern 3,1 Mrd. Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung. Künftig müssen Länder und Kommunen ihre Personalausgaben wieder selbst tragen und die Gesundheitsämter krisenfest aufstellen – so lautet die Empfehlung des Bundesrechnungshofs (BRH) in einem aktuellen Beratungsbericht an den Deutschen Bundestag.

Die Corona-Pandemie war eine Zäsur für das deutsche Gesundheitssystem. Die jahrelangen Sparvorgaben auf Länder- und Kommunalebene spiegelten sich deutlich im Zustand des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wider, insbesondere bei den Gesundheitsämtern. Zur Modernisierung und nachhaltigen Stärkung schlossen der Bund und die Länder daher den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Der Pakt wird vom Bund mit insgesamt 4 Mrd. Euro finanziert. Davon sind allein für den Personalaufwuchs auf Länder- und Kommunalebene 3,1 Mrd. Euro vorgesehen.

Ob die Steuermittel von 3,1 Mrd. Euro tatsächlich erforderlich waren, bleibt allerdings offen. Denn das zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat es versäumt, die Verhandlungen mit den Ländern zum Pakt ausreichend zu dokumentieren. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, auf welchen Annahmen und Berechnungen die Personalaufwuchsziele festgelegt wurden.

Der Bund stellt den Ländern die Mittel über eine Anpassung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Diese Mittel fließen ohne Zweckbindung in die Länderhaushalte. Im Gegenzug verpflichteten sich die Länder, den Personalaufwuchs nachzuweisen. Allerdings lieferten sie bisher lediglich unvollständige und unpräzise Angaben. Das BMG sah trotzdem keinen Anlass, die Aussagen der Länder zu prüfen.

Finanzierungsverantwortung liegt bei den Ländern und Kommunen

Mitte des Jahres 2023 wollen sich Bund und Länder über die „nachhaltige Finanzierung“ des Personalaufwuchses verständigen. Klar ist: die Länder fordern eine dauerhafte Finanzierung des Personalaufwuchses zu Lasten des Bundes. Jedoch sind nach dem Grundgesetz ausschließlich die Länder und Kommunen selbst für die Aufgaben und Finanzierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig. Dieser Grundsatz wurde schon mit dem ursprünglichen Pakt durchbrochen. Der Bund muss daher die Länder und Kommunen auf ihre eigene Verantwortung für die Personalkosten im Öffentlichen Gesundheitsdienst verweisen.

Grundsätzliche Reformen notwendig

Die Situation in den Gesundheitsämtern wie auch dem gesamten Gesundheitssystem ist auch „nach“ der Corona-Pandemie angespannt. Trotz finanzieller Anreize und wiederholter Ausschreibung bleiben viele Stellen unbesetzt. Aufgrund der hohen Arbeitsdichte nahmen so die meisten Gesundheitsämter nicht mehr alle Aufgaben wahr.

Der Bundesrechnungshof unterstützt daher grundsätzlich die Zielrichtung des Paktes – allerdings müssen für einen belastbaren Öffentlichen Gesundheitsdienst tragfähige Strukturen geschaffen werden. Hierzu gehören umfassende Reformen mit festen Fristsetzungen. Wissenschaftliche Empfehlungen zu zukunftsfähigen Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst sollten dabei berücksichtigt werden. Nur auf dieser Grundlage ist auch ein effizienter Personal- und Mitteleinsatz möglich.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen können Sie in dem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nachlesen, hier [1].

Quelle: Bundesrechnungshof

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