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EU Kommission: Bericht über die Anwendung der Konzessions-Richtlinie 2014/23/EU

Die EU Kommission hat ihren Bericht über das Funktionieren der Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen und über die Auswirkungen der in Artikel 12 festgelegten Ausnahmen auf den Binnenmarkt veröffentlicht.

Die Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen (im Folgenden „Richtlinie“) wurde erlassen, um das Fehlen eines Rahmens für Konzessionsvergaben auf EU-Ebene zu beheben. Ziel der Richtlinie ist es, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der die Nutzung von Konzessionen fördert und gleichzeitig den Marktzugang für Unternehmen verbessert, indem Transparenz und Fairness bei Vergabeverfahren gewährleistet wird.

Artikel 53 Absatz 4 der Richtlinie beauftragt die Kommission „die Anwendung dieser Richtlinie (zu überprüfen) und (…) dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. April 2021 und anschließend alle fünf Jahre Bericht (zu erstatten), wobei sie sich auf von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 3 bereitgestellte Informationen stützt.“

Der jetzt vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung und Bewertung.

Der vollständige Bericht ist in englischer Sprache hier [1] verfügbar.

Quelle: EU Kommission

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