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Thüringen: Wird der Vorrang von Open Source im Vergabegesetz gestrichen?

Unter dem Titel: „CDU-Vorschlag: Streit über Vorrang für Open Source im Thüringer Vergaberecht [1]“ berichtet Heise Online von einer Warnung der Open Source Business Alliance, die nämlich behaupte, dass die CDU Thüringen die vorrangige Beschaffung freier Software in Thüringen streichen wolle.​ § 4 des Thüringer Vergabegesetzes schreibt vor:  „Dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig erfolgen.“ Die CDU erkennt hier eine unnötige Doppelung, die sich bereits aus Landesrecht ergäbe.

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