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NRW: VV zu § 55 LHO NRW – Neue Wertgrenzenregelungen

Die Wertgrenzenregelungen des Runderlasses vom 23.12.2021 zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie sowie zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung Nordrhein-Westfalens in Krisenzeiten (MBl. NRW. 2022 S. 10) laufen zum 31. Dezember 2023 aus. Zum 1. Januar 2024 werden die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 55 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW) geändert.

Die geänderten VV zu § 55 LHO NRW wurden am 1. Dezember im Erlasswege bekannt gegeben. Die Wertgrenzenregelungen aus dem Runderlass vom 23. Dezember 2021 wurden in die Verwaltungsvorschriften überführt (siehe hierzu auch [1]).

Die vorläufige VV zu §55 LHO_Stand 01.12.2023 [2] können Sie über den hinterlegten Link abrufen.

Quelle: Vergabe.nrw

 

 

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