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BMG soll bei Vergabe zur Impf-Kampagne gegen Vergaberecht und Geheimschutz verstoßen haben

Unter dem Titel: „Bundesrechnungshof rügt Lauterbach-Ministerium bei Corona-Impf-Kampagne [1]“ veröffentlicht die Welt einen investigativen Beitrag. Darin geht es um einen Verstoß gegen Vergaberecht durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Beauftragung der rund 600.000-Euro kostenden Impfkampagne: „Ich schütze mich“. Nach Prüfungen des Bundesrechnungshofes sei gegen Vergaberecht und Geheimschutz verstoßen worden. Das BMG sei anderer Auffassung.

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