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Die Stammleser unter Ihnen wissen es: Der Seitenaufbau des Vergabeblogs erinnert an Internetverbindungen über alte 56k-Modems. Das lag am Provider Strato. Nun mag etwas Nostalgie zwar ganz schön sein, aber hier doch eher lästig. Seit gestern gehört dieser Zustand der Vergangenheit an. Auch das liegt an Strato. Ein Dank geht an die T-Systems, die nach Übernahme der Firma dort aufgeräumt und erst einmal ordentliche Hardware installiert hat.
Nicht uninteressant: Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) will in diesen Tagen den Auftrag für den Betrieb der Linien des Regionalverkehrs von Hamburg nach Bremen und Uelzen an das private Bahnunternehmen Metronom vergeben. Das, obwohl das Angebot der Deutschen Bahn für den Betrieb der Linien – umfasst ist der Zeitraum von 2010 bis 2018 – um einen zweistelligen Millionenbetrag günstiger gewesen ist. Möglicherweise war aber genau das der vergaberechtliche Fehler. Ein guter Anlass, den schmalen Grad zwischen wirtschaftlichstem Angebot und Unauskömmlichkeit i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A einmal genauer zu beleuchten. Und eine Prognose zu wagen.
Zum Wochenausklang eine schöne Ironie der Geschichte: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte den Stahl des abgerissenen Palastes der Republik, Honeckers Prunkbau an der Spree, verkauft. Dieser findet sich nun wiederverwertet unter anderem im höchsten Gebäudes der Welt, dem Burdsch Chalifa in Dubai wieder. Das 828 Meter hohe Gebäude wurde am 4. Januar eingeweiht. Laut SPIEGEL habe der Verkauf dem Bund rund 4 Millionen Euro eingebracht. Ein anderer Teil des Stahls fand als Motorblöcke des Golf VI eine marktwirtschaftliche Verwendung. Die schönsten Geschichten schreibt immer noch das Leben.
(Bild: Das gezeigte Bild basiert auf dem Bild “Burj Dubai-Dubai3214.JPG“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Poco a poco)
Am Samstag, dem 20. März, veranstaltet die internationale Kanzlei Bird&Bird LLP in Frankfurt am Main das erste LawCamp in Deutschland zum IT-Recht. Das Konzept des LawCamps basiert auf dem Prinzip der BarCamps: Ähnlich wie bei diesen, wird das abschließende Programm des LawCamps erst zu Beginn des Konferenztages in einem morgendlichen Kick-Off-Meeting von allen Teilnehmer gemeinsam bestimmt. Vorgesehen ist neben Oberthemen wie „Outsourcing und Cloud Computing“ oder „Web 2.0“ auch ein Track zum Thema „Public Sector“. Interesse geweckt?
Praxisrelevant: Darf ein öffentlicher Auftraggeber das Verhandlungsverfahren fortsetzen, wenn die Zahl der geeigneten Bewerber weder die in der Bekanntmachung angegebene niedrigste Teilnehmerzahl noch die von den europäischen Vergaberichtlinien vorgesehene Mindestzahl erreicht? Diese Frage wurde dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens (Konsortium Hochtief AG und Linde-Kca-Dresden GmbH vs. Republik Ungarn) zur Beantwortung vorgelegt (Urteil vom 15.10.2009, C-138/08).
„72 Prozent der Fach- und Führungskräfte in der Öffentlichen Verwaltung sind unzufrieden mit dem Abbau unnötig komplizierter Abläufe in ihren Behörden“ titelt heute eGovernment Computing. Als Bürokratieverursacher machen sie in erster Linie die Gesetzgebung verantwortlich: „Besserung sei nicht in Sicht.“
Für diejenigen unter Ihnen, die nur ab und an im Vergabeblog vorbeischauen oder aber einfach nur sicher stellen wollen, die wichtigsten Beiträge nicht zu verpassen, sei noch einmal auf unsere Kategorie „Unbedingt lesen!“ hingewiesen. Sie finden diese in der linken Seitenleiste des Blogs, oben unter „Kategorie auswählen“.
Heute ab 10 Uhr überträgt PHOENIX live die 14. Sitzung des Deutschen Bundestags zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2010. Vom 19. bis 22. Januar berät der Bundestag den Regierungsentwurf, der heute in erster Lesung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) eingebracht wird. Es schließen sich dann die zumeist 90-minütigen Debatten über die Etats der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden an, insgesamt 17 an der Zahl. Voraussichtlicher Höhepunkt: Am Mittwoch, 20. Januar, kommt es in der Debatte zum Etat des Bundeskanzleramtes zu einer dreieinhalbstündigen Generalaussprache mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Im Anschluss wird das Zahlenwerk zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Beschlossen wird der Haushalt erst im März. Die Sitzung kann auch über das Internet verfolgt werden. Nachfolgend die Beratungs- und damit Sendezeiten für die einzelnen Ressorts:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muß der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unverzüglich rügen. Allgemeiner Maßstab für die Rügefrist sind 3 Kalendertage. Von Ausnahmen abgesehen, sind die Bieter damit auf der sicheren Seite. Allerdings wird oft verkannt, dass die Rüge nicht nur innerhalb der 3-Tagesfrist versandt, sondern dem Auftraggeber auch innerhalb dieser Frist tatsächlich zugegangen sein muss. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, wurde in verschiedenen Beschlüssen der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen näher konkretisiert:
Der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (KOM(2009) 126) sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Forderungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Andernfalls drohen nicht nur Verzugszinsen und Ersatz der Beitreibungskosten, sondern zur Abschreckung auch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Prozent des geschuldeten Betrages ab dem ersten Tag des Verzugs. Für private Auftraggeber soll diese Regelung nicht gelten. Nachdem die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die geplante Richtlinie bereits scharf kritisiert hatte, erkundigte sich nun die Bundestagsfraktion der Linken in einer Kleinen Anfrage nach der Position der Regierung.
Dunkel wird es also erst mal nicht in der Hauptstadt: Im Streit um die Vergabe der Berliner Straßenbeleuchtung – Betrieb und Wartung der rund 224.000 Laternen für knapp 13 Millionen Euro jährlich – ist eine Übergangslösung gefunden: Bis längstens zum 30. Juni bekommt nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Vattenfall Europe Netzservice GmbH den Auftrag. Das Berliner Kammergericht hatte mit Beschluss vom 31. August (Az. 2 Verg 6/09) die Vergabe des Auftrages an dieses Tochterunternehmen von Vattenfall bis zu einer gerichtlichen Hauptsacheentscheidung untersagt.
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Am 10. Dezember 2009 trat der Finanzplanungsrat zum 111. und letzten Mal zusammen. Am 13. Januar 2010 beschloss das Kabinett ein Gesetz, das seine Abschaffung regelt. An seine Stelle tritt ein neues Gremium: Der Stabilitätsrat löst den Finanzplanungsrat ab. Seine Hauptaufgabe ist die Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Bund und Länder müssen dem Rat regelmäßig Bericht über ihre aktuelle Haushaltslage, ihre Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und über die mittelfristige Haushaltsentwicklung erstatten. Im Gegensatz zum alten Planungsrat, der nur „Empfehlungen“ geben durfte, fasst der Stabilitätsrat „Beschlüsse“ – und das auch ohne Einstimmigkeit.
Überraschen wird es niemanden: Nach dem heute vom Kabinett beschlossenen 22. Subventionsbericht der Bundesregierung stiegen die staatlichen Subventionen im vergangenen Jahr, in erster Linie verursacht durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, um mehr als 6 Mrd. Euro auf insgesamt 29,5 Mrd. Euro an. Der Bericht, den die Bundesregierung alle zwei Jahre Bundestag und Bundesrat vorlegt, erfasst sowohl die Finanzhilfen und Subventionen des Bundes, als auch die geschätzten Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2007 – 2010.
Die Vergabekammer Lüneburg hatte sich in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall mit § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A zu befassen. Danach darf die Beschreibung der Leistung nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn die zu vergebende Leistung rechtfertigt diese Beschreibung. Der Auftraggeber wollte im streitgegenständlichen Fall digitale Whiteboards für seine Schulen bestellen. In der Leistungsbeschreibung war u. a. gefordert „Bedienung mit Stift und Finger“. Durch diese Beschreibung wurden bestimmte Erzeugnisse bzw. Unternehmen bevorzugt. Der Auftraggeber rechtfertigte dies mit den pädagogischen Anforderungen, die von einem Gremium festgelegt wurden und erfüllt werden mussten. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung der Produktneutralität und erhob entsprechenden Nachprüfungsantrag.
Nachdem im vorhergehenden Beitrag die Basics in Sachen „Inhouse-Vergabe“ erläutert wurden, befasst sich dieser Teil der Fortsetzungsbeitrag anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der „Teckal“-Entscheidung des EuGH mit „Kontrollkriterium“. Wir erinnern uns: Ein Anwendung von Vergaberecht kommt dann nicht in Betracht, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. über die rechtlich von ihm verschiedene Person, also den Vertragspartner, eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen (so genanntes erstes “Teckal-Kriterium” oder “Kontrollkriterium”) und
2. wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben (so genanntes zweites “Teckal-Kriterium” oder “Wesentlichkeitskriterium”).
Mit Beginn des neuen Jahres bietet Nordrhein-Westfalen sein gesamtes Landesrecht mitsamt einer Recherchefunktion kostenlos im Internet an. Dabei wurde das bisherige Portal um sämtliche Erlasse (z.B. auch zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts, s. hier) sowie um die Ministerial-, Gesetz‐ und Verordnungsblätter seit dem Jahr 2000 erweitert.
Das Portal finden Sie unter www.recht.nrw.de.
Während draußen leise der Schnee fiel und noch die Glöckchen klingelten wurde fast ebenso leise am 29.12.2009 die VOL im Bundesanzeiger verkündet. Ein Download der amtlichen Fassung der VOL ist z.B. über die Website des forum vergabe (unten rechts im Downloadkasten) möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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Die Freistellung der Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) vom Vergaberecht war einer der größten Zankäpfel im Rahmen der 2009 GWB-Reform. Am Ende entschied sich die große Koalition gegen eine solche ausdrückliche Regelung in § 99 GWB. Die bekannte sog. Teckal-Rechtsprechung des EuGH war hierzu bislang sehr restriktiv, wenngleich das Gericht mit Urteil vom 9. Juni letzten Jahres (RS C-480/06, „Stadtreinigung Hamburg“) die Tür hierfür wieder etwas geöffnet zu haben schien. Eine klarstellende EU-rechtliche Regelung lässt nach wie vor auf sich warten. Ein neues Internetportal von und für Kommunen in Baden-Württemberg soll in diesem rechtlich wie tatsächlich schwierigen Umfeld Hilfe und Orientierung geben.
Haben Sie es auch schon bemerkt? In dem verabschiedeten Entwurf zur VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?
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