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Liefer- & DienstleistungenPolitik und MarktUNBEDINGT LESEN!

EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe – Bundesrat erhebt SubsidiaritätsrĂĽge

Erst der Widerstand gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes, jetzt der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe: Deutschland probt in angenehm ungewohnter Manier den Aufstand: Der Bundesrat hat in seiner seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß Artikel 12 b EUV beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu erheben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will.

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Politik und Markt

Auch SPD-Bundestagsfraktion gegen EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe: „Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge betroffen!“

Nach den GRĂśNEN lehnt auch die SPD-Bundestagsfraktion den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe ab. An der kommunalen Selbstverwaltung bei Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Rettungsdiensten und weiteren Bereichen sollen keine Ă„nderungen vorgenommen werden, so die Fraktion.

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Politik und Markt

Bundestag: BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen gegen EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe

Die Bundesregierung soll ein klares Signal zur kommunalen Daseinsvorsorge setzen und daher im Europäischen Rat auf eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe hinwirken. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/8768), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

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Politik und Markt

Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände zur Reform des EU-Vergaberechts – SubsidiaritätsrĂĽge im Bundesrat

Am 20. Dezember letzten Jahres hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien vorgestellt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat dazu nun kritisch Stellung genommen. Am Freitag berät übrigens der Bundesrat über den Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe – brisant: Der Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie sind der Auffassung, dass die EU gar nicht zuständig ist, da der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang stehe.

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OLG MĂĽnchen: Eine exklusive Schanklizenz ist keine Dienstleistungskonzession! § 99 Abs. 1 GWB (Beschluss v. 22.01.2012 – Verg 17/11)

§ 99 Abs. 1 GWB

ParagraphKein Heimatfestbier auf der Spessartfestwoche? Darauf hätte es hinauslaufen können, wenn das OLG München (OLG München, Beschluss v. 22.01.2012, Az.: Verg 17/11) dem Nachprüfungsantrag eines Bierlieferanten stattgegeben hätte und die exklusive Ausschanklizenz der Stadt Lohr für einen Konkurrenten für nichtig erklärt hätte. Zumindest hätte die Einordnung als Dienstleistungskonzession zur Durchführung eines transparenten Bietverfahrens zwingen können. Das Gericht verwarf jedoch den Antrag und konkretisierte zugleich die Grenze zwischen allgemeiner Wirtschaftsförderung einerseits und Dienstleistungskonzession andererseits.

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Gesundheits- & SozialwesenLiefer- & Dienstleistungen

Vergabe von Rettungsdienstleistungen – Die Praxis orientiert sich an der Rechtsprechung des EuGH

ParagraphDie Frage der Anwendbarkeit des europäischen Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beauftragung von Rettungsdienstleistungen ist in den vergangenen Jahren im Einzelnen umstritten gewesen. Die in Deutschland in dieser Hinsicht bestehende Rechtsunsicherheit lag insbesondere darin begründet, dass in einigen Bundesländern das so genannte Submissionsmodell und in anderen das so genannte Konzessionsmodell zur Anwendung kommt. Im Rahmen des Submissionsmodells halten die Leistungserbringer (zumeist Hilfsorganisationen wie die DRK, MHD, Johanniter etc.) das Benutzungsentgelt unmittelbar vom Leistungsträger (dem Kreis oder der kreisfreien Stadt), wohingegen im Konzessionsmodell die Leistungserbringer die Höhe der Benutzungsentgelte mit den Sozialversicherungsträgern vereinbaren. Eine gewisse Rechtssicherheit konnte erst eintreten, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu beiden Konstellationen jeweils grundlegende Entscheidungen gefällt hatte.

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UNBEDINGT LESEN!

EU-Kommission veröffentlicht Entwurf der überarbeiteten Vergaberichtlinien

EUIm Vergabeblog konnten Sie bereits vorab einen Blick hinein werfen: Die EU-Kommission hat heute, am 20.12.2011, wie angekĂĽndigt ihren Entwurf der ĂĽberarbeiteten EU-Vergaberichtlinien der Ă–ffentlichkeit vorgestellt.

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Dienstleistungskonzession und kein Ende, Teil 3: Ausschreibungsverfahren

ParagraphIm ersten Teil der Serie hat unser Autor die Voraussetzungen der Dienstleistungskonzession definiert. Im zweiten Teil hat unser Autor die wohl wichtigste Voraussetzung zur Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag näher betrachtet, nämlich die Frage, wann der Konzessionär („Auftragnehmer“) das wirtschaftliche Risiko trägt. Der dritte und vorerst letzte Teil der Serie befasst sich mit den Rechtsfolgen der Dienstleistungskonzession. (Anmk. d. Red.)

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Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

ParagraphMehr als 3.000 Strom- und Gaskonzessionsverträge laufen in den nächsten Jahren aus und erfordern deren Neuvergabe; denn länger als 20 Jahre dürfen solche Verträge nicht abgeschlossen werden. Für die Marktteilnehmer stellen sich nun zahlreiche wirtschaftliche und juristische Fragen. Unser Autor Dr. Roderic Ortner widmet sich an dieser Stelle der juristischen Frage, wie und nach welchen Regeln die Neuvergabe erfolgt.

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Breitbandausbau: Verträge ĂĽber Breitbandversorgung stellen Dienstleistungskonzessionen dar – OLG MĂĽnchen leitet Beschaffungsvorgang aus der Gewährleistung von Daseinsvorsorge ab (Beschluss v. 25.03.2011 – Verg 4/11)

§ 99 Abs. 1 GWB; Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG

Breitband Die Vergabe von Verträgen über die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandnetzen stellen in der Regel Dienstleistungskonzessionen dar und unterfallen somit nicht dem europäischen Vergaberecht. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 25. März 2011 entschieden (Az.: Verg 4/11).
Nach Ansicht des Vergabesenats liegen – auch bei der Übernahme eines nur eingeschränkten Betriebsrisikos – Dienstleistungskonzessionen vor, so dass das formstrenge Vergaberecht nicht anwendbar und der Vergaberechtsweg nicht eröffnet ist. Das Gericht orientiert sich in seiner Argumentation an dem vor kurzem ergangenen Urteil des EuGH vom 10. März 2011 zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier). Die Entscheidung hat nicht nur Bedeutung für künftige Breitbandausschreibungen, sondern vor allem für die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge.

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Politik und Markt

Bundesregierung: „Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht nicht sinnvoll“

Die Bundesregierung misst der angekündigten Rechtssetzungsinitiative der EU-Kommission für Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff hier) erhebliche Bedeutung bei und “verfolgt die Entwicklung sehr aufmerksam”, so die Regierung in ihrer Antwort (17/5624) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5288). Dabei hält sie eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen “nicht für erforderlich oder sinnvoll”. Interessant: Bündnis 90/Die Grünen wollten von der Regierung auch wissen, wann sie denn beabsichtige, dem Parlament den bereits für 2010 angekündigten Entwurf für eine erneute nationale Vergaberechtsreform vorzustellen.

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Gesundheits- & SozialwesenLiefer- & DienstleistungenUNBEDINGT LESEN!

EuGH: Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Konzessionsmodell ist als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren (Urteil v. 10. März 2011 – Rs. C-274/09)

Richtlinie 2004/18/EG Art. 1 II lit. a) und d), IV

Paragraph Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Rahmen des sog. Konzessionsmodells unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 10. März 2011 (Rs. C-274/09) entschieden. Im Unterschied zum sog. Submissionsmodell erhalten die Leistungserbringer im Rahmen des Konzessionsmodells das Entgelt nicht unmittelbar vom Leistungsträger (dem Kreis oder der kreisfreien Stadt), sondern von den gesetzlichen Krankenkassen. Das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung durch den öffentlichen Auftraggeber und die Übernahme eines – zumindest gewissen – Betriebsrisikos führt nach Ansicht des EuGH dazu, dass im Konzessionsmodell Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff siehe hier) vergeben werden.
Die Übertragung des öffentlichen Rettungsdienstes nach dem Submissionsmodell (hier erhält der Leistungserbringer sein Entgelt unmittelbar vom Leistungsträger) stellt sich demgegenüber als öffentlicher Dienstleistungsauftrag dar, wie der EuGH bereits mit Urteil vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08) festgestellt hatte (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier).

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Politik und Markt

Neuer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen sowie zur Netzüberlassung veröffentlicht. Die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen ist ein aktuelles Thema für viele Energieversorgungsunternehmen und Kommunen, denn ein Großteil der bundesweit ca. 20.000 Konzessionsverträge läuft in den nächsten Jahren aus. Der neue Leitfaden bietet beiden Seiten Orientierungshilfe bei zentralen Fragestellungen.

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Dienstleistungskonzession und kein Ende, Teil 2: Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag

Paragraph Im ersten Teil der Serie hat unser Autor die Dienstleistungskonzession als unionsrechtlichen Begriff und als Modell der Privatisierung identifiziert und die Voraussetzungen für deren Vorliegen definiert. Die Frage, ob eine Dienstleistungskonzession oder ein öffentlicher Auftrag vorliegt ist sowohl für Auftraggeber als auf Bieter erheblich. Denn bei der Dienstleistungskonzession finden die Vergaberichtlinien einschließlich der effektive Rechtsschutz keine Anwendung (s. hierzu auch den Beitrag des Autors hier). Wichtigste Voraussetzung und Abgrenzungsmerkmal ist die Frage, ob der Konzessionär („Auftragnehmer“) das wirtschaftliche Risiko trägt (dann Dienstleistungskonzession). (Anmk. der Red.)

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Dienstleistungskonzession im Rettungsdienstbereich: Schlussanträge des Generalanwalts Ján Mazák v. 09.09.2010

EU-Recht Der Vergabesenat des OLG München hat mit Beschluss vom 2. Juli 2009 (Verg 5/09) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob – vereinfacht gesprochen – das sog. „Konzessionsmodell“ nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) eine Dienstleistungskonzession darstellen könnte (siehe zur Vorlagefrage den Beitrag des Autors hier und zu Dienstleistungskonzessionen hier).

Zum sog. „Submissionsmodell“ bei Rettungsdienstleistungen hat sich in diesem Jahr der EuGH mit Urteil vom 29. April 2010 geäußert (Rs.- C-160/08). Die Entscheidung wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ott im Vergabeblog kommentiert. Bezüglich des Konzessionsmodells steht die Entscheidung der Luxemburger Richter noch aus, allerdings liegen die Schlussanträge des Generalanwalts Ján Mazák seit dem 9. September 2010 vor (Rs. C-274/09). Unser Autor Dr. Roderic Ortner hat sich die Schlussanträge näher angesehen. (Anmk. der Red.)

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EuGH: Der öffentliche Rettungsdienst unterfällt grundsätzlich dem Vergaberecht (Urteil v. 29.04.2010, Rs. C-160/08)

EU-RechtEin Gastbeitrag von Dr. Martin Ott

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08) entschieden, dass bei der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem sog. Submissionsmodell grundsätzlich das europäische Vergaberecht Anwendung finden muss. Der heutige Gastbeitrag von Dr. Martin Ott, Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft, Stuttgart, erläutert die Entscheidung, ihre Konsequenzen für die Praxis und die noch offenen Fragen (Anmk. der Red.).

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Dienstleistungskonzessionen und kein Ende, Teil 1 (EinfĂĽhrung)

Paragraph (Anmk. der Redaktion:) Die Dienstleistungskonzession (DLK) unterfällt nicht den Vergaberichtlinien und somit nicht dem abgeleiteten nationalen Vergaberecht. Das bedeutet, dass etwa die Vergabenachprüfungsinstanzen unzuständig sind; der Primärrechtsschutz ist eingeschränkt. Die Kommission untersucht bereits seit geraumer Zeit, ob und inwieweit die DLK im Unionsrecht näher geregelt werden sollte. Ein entsprechendes Konsultationsverfahren lief bis zum 30.09.2010. Derzeit werden die zahlreichen Stellungnahmen, die der Kommission aus den Mitgliedstaaten vorliegen, ausgewertet. In nächster Zeit werden die Stellungnahmen auch im Internet veröffentlicht. Bereits jetzt ist klar, dass sich die Stimmen aus Deutschland nahezu einhellig gegen eine Regelung zur DLK aussprechen.

Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner hat über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen promoviert und erschien uns deshalb als der Richtige, um Sie, liebe Leserinnen und Leser, in das Thema einzuführen und bezüglich des „Gesetzgebungsverfahrens“ auf europäischer Ebene auf dem Laufenden zu halten.

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Politik und Markt

EU Konsultation zu Konzessionen

Die EU-Kommission prüft gegenwärtig die Notwendigkeit einer Initiative zur Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens für Konzessionen. Dazu hat sie u.a. einen Fragebogen für öffentliche Auftraggeber, die Konzessionen vergeben, als auch für Bieter erstellt.

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EuGH: Austausch des Nachunternehmers kann zur KĂĽndigungspflicht und Neuausschreibung fĂĽhren (Urteil v. 13.04.2010, Rs. C-91/08)

EU-Recht Die leidigen Nachunternehmer. Oft braucht man sie, aber eigentlich will man sie nicht. Der Nachunternehmer ist wie die Bietergemeinschaft eine Form der Kooperation und damit Leid und Segen. Vor jeder Entscheidung, zu kooperieren, sollten daher zahlreiche Faktoren bedacht werden (werden sie aber meist nicht), etwa: Kooperieren oder doch besser eigene Fachkräfte einstellen? Und: Besteht die Gefahr, dass der Kooperationspartner nach der Kooperation Kunden abzieht? Aber auch: Komme ich persönlich mit dem Geschäftsführer des Partners klar, kann ich mich mit seinen Zielen und Idealen identifizieren, „funkt“ es also zwischen uns? Die Konsequenzen, wenn es nicht „funkt“, spielten sich bislang vor allem auf der Vertragsebene ab: Preisanapassung, Kündigung, Schadensersatz.

Der EuGH hat nun aber einen weiteren Faktor hinzugefügt, der bei der Frage des Nachunternehmereinsatzes von Anfang an wohl bedacht sein will: Ein Wechsel des Nachunternehmers durch den Auftragnehmer kann nämlich den öffentlichen Auftraggeber dazu veranlassen, den ganzen Vertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Das jedenfalls folgt aus einer neuen Entscheidung des EuGH v. 13.04.2010, Rs. C-91/08.

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OLG Brandenburg: Dienstleistungskonzession trotz Auftraggeberentgelt (Beschluss v. 12.01.2010 – Verg W 7/09)

paragraph Das OLG Brandenburg erweitert mit seinem Beschluss vom 12.01.2010 (Verg W 7/09) die Definition von Dienstleistungskonzessionen und schränkt den Geltungsbereich des Vergaberechts ein. Nach seinem Verständnis liegt eine Dienstleistungskonzession schon vor, wenn Dritte ein Nutzungsentgelt zahlen, und zwar selbst dann, wenn der Auftraggeber die überwiegenden Kosten übernimmt.

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