Vergabeblog

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"Bei einer Auftragsvergabe ist der Vorrang der Hilfsorganisationen zu beachten": Aktuelle EU-weite Ausschreibung zu Rettungsdienstleistungen nennt die gewünschten Auftragnehmer gleich mit – ein Gastbeitrag von Dr. Roderic Ortner

notarzt Ob und inwieweit die Vergabe von Rettungsdienstleistungen unter das Vergaberecht fällt, wird nach wie vor intensiv diskutiert. Im Juli hatte das OLG München diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die Antwort abwarten will der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Straubing offenbar nicht: Mit Bekanntmachung vom 18.11.2009 (ABl. S. 222) schreibt er eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugs (VEF) am Standort Deggendorf zwar EU-weit aus. In dem Bekanntmachungstext heißt es allerdings unverblümt: „Bei einer Auftragsvergabe ist der Vorrang der Hilfsorganisationen zu beachten. Diese sind das Bayerische Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfallhilfe oder vergleichbare Hilfsorganisationen“. Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von der Kanzlei BHO Legal nimmt den Fall für Vergabeblog unter die rechtliche Lupe (Anm. d. Red.).

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Politik und Markt

Kommunalpraxis: Gemeinden haben bei Ablauf des Konzessionsvertrages auch nach neuem Recht Anspruch auf Übereignung der Strom- und Gasleitungen

paragraph Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingegangene Verpflichtung gebunden, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Strom- oder Gasleitungen nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu verkaufen. Der scheidende Energieversorger habe kein Wahlrecht, diesen Anspruch der Gemeinde auch durch eine Verpachtung zu erfüllen. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in gleich zwei Fällen (Urteile v. 29.9.2009, EnZR 14/08 und EnZR 15/08).

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Politik und Markt

DStGB: Publikation zum Neuabschlusses von Konzessionsverträgen

Nach Informationen des Deutschen Städte- und Gemeidebunds (DStGB) laufen in den nächsten zwei Jahren weit über 2.000 Konzessionsverträge aus. Dies biete den Kommunen und kommunalen Unternehmen viele Handlungsoptionen. Der Deutsche Städtetag, der DStGB sowie der Verband kommunaler Unternehmen haben die gemeinsame Publikation „Konzessionsverträge – Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke“ vorgestellt. Die Arbeitshilfe soll Entscheidungsträger in Kommunalpolitik und kommunalen Unternehmen dabei unterstützen, über die energiepolitische Zukunft vor Ort zu entscheiden – mit einer klaren Aussrichtung hin zur Rekommunalisierung.

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