danke, ich fand es hilfreich, dass Sie im Fazit auch die Querverweise auf die VOB mit aufgenommen haben. Denn nicht nur, dass die Regelungen im Ober-/Unterschwellenbereich unterschiedlich sind, verwirrt es zusätzlich, dass auch die einzelnen Vergabe- und Vertragsordnungen voneinander abweichen. Zu allem Übel muss man dann auch noch die dazu ergehende Rechtsprechung jeweils richtig zuordnen. Fachanwälte mögen diese Situation begrüßen, weil dieser Regelungswirrwarr ihre Geschäftstätigkeit sicherstellt, aber als Praktiker mag man manchmal verzweifeln.

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