Interessanter Blog!
Der praktische anwendungsbereich ist allerdings durch das verbot einer Anpassung vor anbotsabgabe sehr beschränkt. Was weiss der AG zu diesem Zeipunt, was er nicht schon vorher wusste und/oder bekannt machen konnte? Wäre in einem Verhandlungsverfahren vor last & best sinnvoller. In Ö ist das gds. zulässig. Hoffe es sind auch grenzüberschreitende beiträge von Interesse…

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