Mit Verlaub, das ist doch kein Rechtsschutz!
Kleinere Bieter werden allein an der Hürde scheitern, einen Anwalt zu finden, der sich für Vergaberecht engagiert – unabhängig von der Frage der Kosten.
Ich habe nmir einmal genauer die Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes für Einspruchsverfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit angesehen. Dort läuft das in den meisten Fällen genau so ab. In einzelnen Fällen lässt sich in der Folge nachvollziehen, dass der Auftraggeber im Nachgang die Beauftragung einfach als freihändige Vergabe mit dem Argument „besonderer Notwendigkeiten“ vergeben hat.
Fazit: Bieterschutz gitb es eigentlich nicht, wenn der Auftraggeber einen bestimmten Anbieter favorisiert.
Daher hilt nur eine Reform der Schutzinstrumente!

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