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Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht

Gleich 13 Wirtschaftsverbände, Organisationen und Gewerkschaften haben eine “Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht” unterzeichnet. Kernaussage: Die Erhaltung des sog. Kaskadenprinzips und der Verdingungsausschüsse. Beides erscheint aufgrund der ausstehenden Reformen des Vergaberechts bedroht.

So fordert die gemeinsame Erklärung zum einen, dass die neue EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit  innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) umgesetzt wird und damit nicht dem Beispiel der SektVO folgt. Zum anderen dürfe die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines wirksamen Rechtsschutzes bei Unterschwellenaufträgen nicht dazu führen, dass die Vergabe- und Vertragsordnungen abgeschafft werden.

Der alte Streit

Die mit VOL, VOB und VOF einhergehende Zersplitterung des Vergaberechts steht immer wieder in der Kritik. Die Existenzberechtigung der für diese Werke zuständigen Ausschüsse DVA und DVAL ebenfalls. Gerne wird die SektVO als Beleg dafür angeführt, dass es auch ohne deren Beteiligung gehe. Auf der anderen Seite wird angeführt, dass allein die mit Fachleuten der Auftraggeber und – Nehmerseite besetzten Vergabeausschüsse die Gewähr für praxistaugliche und akzeptierte Vergabevorschriften böten.

Zeitpunkt

Der Zeitpunkt der gemeinsamen Erklärung ist gerade richtig gewählt. Die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit steht an – dem Vernehmen nach eher in Form einer Rechtsverordnung außerhalb des DVAL. Und eigentlich sollte noch dieses Jahr ein erster Vorschlag eines “wirksamen” Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich aus der Feder des BMWi vorliegen. Je nach dem wie dieser ausgestaltet sein wird, liegt er – schon aus rechtssystematischen Gründen – außerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen, womit deren Daseinsberechtigung weiter in Frage gestellt würde.

Die gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht finden Sie hier.

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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