Liebe Kollegin,

bislang liegt nur der Entwurf zum GWB vor, die Systematik der Zergliederung des deutschen Vergaberechts scheint bisher unverändert. Unklar ist mir, woraus sich ergeben soll, dass die VOL/A (Geltungsbereich unterhalb der EU-Schwellenwerte) wegfällt. Der Gesetzentwurf befasst sich ja (bis auf den § 114 GWB) nur mit den Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte, also der Umsetzung in der VOL/ EG. Was soll unterhalb der Schwellenwerte gelten? Die größten Stückzahlen der Beschaffungen finden ja hier statt. Soll hier weiterhin die VOL/A oder eine einheitliche Regelung (für oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte) getroffen in einer VgV gelten? Wieso regelt man dies nicht auch in einem Gesetz? Beste Grüße Nicole Weiss Rechtsanwältin

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