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HOAI: Kommission erhebt Klage vor dem EuGH

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erhoben. Wie Vergabeblog berichtete (Beitrag vom 21.11.2016), hatte die Kommission bereits im November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen.

Dem zuvor gegangen war ein umfangreicher Schriftwechsel über einen längeren Zeitraum zwischen der Kommission und der Bundesregierung, unterstützt durch die Kammern und Verbände der betroffenen Planungsberufe. „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte in diesem Zusammenhang der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, führt Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer ergänzend aus.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung v.a. im Hinblick auf die Mindestsätze an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher  an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen und verweist auf ihre eigens zu diesem Zweck eingerichtete Kampagnenseite hoai.news.  Mit der HOAI-Kampagnenseite ruft die BIngK alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.

Im Klageverfahren selbst wird die BIngK im Verbund mit den anderen Kammern und Verbände die Bundesregierung massiv unterstützen, u.a. durch die Beibringung eines Rechts- und eines bauökonomischen Gutachtens.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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