Der Kieler Landtag hat vergangene Woche Donnerstag ein neues Vergabegesetz in Schleswig-Holstein beschlossen. Wie der Presse entnommen werden kann, wurde im Landtag heftig um die Verabschiedung des Vergabegesetzes gestritten (Hamburger Abendblatt: „Im Kieler Landtag wurde erbittert um die Details der neuen Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge gerungen“, siehe „Neues Vergaberecht beschlossen – nach heftiger Debatte [1]“ vom 24.01.2019). In seiner Landtagrede bezeichnete Thomas Hölck (SPD) den Entwurf sogar als das „schlechteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik“ (nachzulesen hier: „Thomas Hölck zu TOP3: Ein schwarzer Tag für Schleswig-Holsteins Arbeitnehmer [2]„). Christopher Vogt (FDP) ist dagegen der Auffassung, „, dass wir ein sehr gutes neues Gesetz schaffen, von dem mehr Menschen profitieren können als es bisher der Fall war.“ (nachzulesen hier: Christopher Vogt zu TOP 3 „Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein [3]„).
Machen Sie sich ihr eigenes Bild. Den Entwurf des 6-§§-umfassenden Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein finden Sie unter der Drs. 19/861 [4].