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Modernisierung des Bundesbesoldungsrechts – Öffentliche Anhörung am Montag

Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/13396) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion „für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst“ (19/13519) geht es am Montag, 14. Oktober 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 9 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 300) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 10. Oktober beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen das Besoldungs-, das Versorgungs- und das Umzugskostenrecht im Hinblick auf auch durch den demographischen Wandel und die Digitalisierung entstandene Veränderungen weiterentwickelt werden. Zu diesen Veränderungen zählten etwa der Fachkräftemangel, die Zunahme von Auslandseinsätzen von Bundeswehr und Bundespolizei und die zunehmende Bedeutung von IT-Sicherheit durch die Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, wie es in der Begründung der Vorlage heißt.

Vorgesehen sind eine „strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen“, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung, eine Anpassung der Auslandsbesoldung „an geänderte Rahmenbedingungen“ sowie eine Pauschalierung der Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung. Zu den weiteren in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zählen eine „Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter“, eine „Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft“ und eine Fortentwicklung des Umzugskostenrechts. Ferner sollen unter anderem die rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht übertragen werden.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Beamtenrechts, bei der das Eintrittsalter in den Ruhestand flexibler gestaltet, „der Zugang der Beamten zu flexiblen Arbeitskonzepten“ verbessert und die Möglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich ausgebaut werden sollen. Auch benötigt der Öffentliche Dienst der Fraktion zufolge eine eigene Laufbahn für IT-Fachkräfte, um auch künftig für diese Berufsgruppe attraktiv zu sein. Ferner sollen laut Antrag unter anderem die Einstellungsvoraussetzungen für Fachkräfte im Öffentlichen Dienst so umgestaltet werden, „dass das Vorliegen von Studien- oder Berufsabschlüssen keine statischen Voraussetzungen für eine Einstellung sind, sondern dass Bewerberinnen und Bewerber ein Weniger an formeller Ausbildung durch Eigenengagement und Berufserfahrung ausgleichen können“.

Quelle: Bundestag

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2 Kommentare

  1. Neuner

    Ergänzend ist anzumerkenn, dass es „nur“ um Bundesbeamte geht. Landes- und Kommunalbeamte sind nicht betroffen, da hier der Bund für deren Besoldung und Versorgung seit der Föderalismusreform 2006 keine Gesetzgebungskompetenz mehr hat.

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    • Redaktion

      Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben zur Klarstellung in der Überschrift den Zusatz :“Bundes“ vor Besolungsrecht ergänzt. Die Redaktion.

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