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Berlin: Senat für Erhöhung des Landesmindestlohns auf 12,50 Euro

Der Berliner Senat hat am 03.12.2019 die Gesetzesvorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, zur Erhöhung des Landesmindestlohns zur Kenntnis genommen. Künftig soll in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenentgelt von mindestens 12,50 € brutto statt der bisher geltenden 9,00 € brutto gezahlt werden.

Senatorin Breitenbach: „Die wirtschaftliche Situation in Berlin hat sich seit der letzten Anhebung des Landesmindestlohns weiter positiv entwickelt. Die Zahl der erwerbslosen Menschen ist in der Stadt weiter gesunken. Von dieser positiven wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der wachsenden Stadt Berlin müssen auch die Menschen profitieren, die im Einflussbereich des Landes Berlin tätig sind, aber nur niedrige Einkommen beziehen. Eine Einkommensverbesserung lediglich auf der Grundlage des ohnehin gesetzlich festgelegten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ist hier nicht ausreichend. Berlin will vielmehr Vorbild auch für die künftige Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf der Bundesebene sein. Die geplante Erhöhung auf 12,50 € für Berlin ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lage der im Einflussbereich des Landes Berlin tätigen Menschen mit niedrigem Einkommen.

Der Gesetzentwurf lehnt sich – unter Einbeziehung der jährlichen Sonderzuwendung – an die Höhe der ab Januar 2020 geltenden Bezahlung nach der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) an, ohne die entsprechende Vergütung 1:1 für anwendbar zu erklären. Der Gesetzentwurf greift damit im Interesse der Einheitlichkeit die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vorgesehene Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns auf, der künftig ebenfalls bei 12,50 € liegen soll.

Damit macht Berlin deutlich: Dort, wo das Land Berlin Einfluss hat, sollen einheitliche Mindestentgeltstandards gelten, und zwar bessere als ansonsten bundesweit derzeit üblich.

Vor der endgültigen Beschlussfassung des Senats und Einbringung des Gesetzentwurfs in das Abgeordnetenhaus ist jedoch noch der Rat der Bürgermeister zu beteiligen.

Quelle: Senatsverwaltung Berlin

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