Hallo Herr Dr. Doerr,
ein sehr interessanter Artikel.

Wäre die unsägliche Diskussion – §§ 103 Abs. 3 S. 2 GWB vs. 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB – bezügl. des Grades der Einflussnahme des öffentlichen Auftraggebers auf die Ausgestaltung des Mietbestellbaues dahingehend, ob

• ein (in einen Mietvertrag eingekapselten) vergaberechtspflichtiger Bauauftrag vorliegt oder nicht bzw. ein
• vergaberechtsfreier Mietvertrag für bspw. neues Rathaus vorliegt

überflüssig, wenn das Grundstückseigentum gem. § 3 a Abs. 3 lit c VOB/A-EU des Investors als quasi Alleinstellungsmerkmal an dem noch zu errichtenden Bürogebäude, das dann vom ö. AG. angemietet wird, vorliegt?

Mit den besten Grüßen aus Ludwigshafen
Harald Vollmer
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Revision
Tel.: 0621/504-2229

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