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Preisprüfstatistik 2019 – 31% aller Preisprüfungen enden mit einer Rechnungskürzung

Nach 28% im Vorjahr (siehe [1]) weist die am 17.06.2020 vom BMWi veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2019 aus, dass 31% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten.

Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 31% ein.

Die Gesamtzahl der geprüften öffentlichen Aufträge lag im letzten Jahr mit 1.654 Aufträgen ziemlich genau auf dem Stand des Vorjahres. In 31% der Fälle (Vorjahr: 28%) ergab sich eine Rechnungskürzung aufgrund des Ergebnisses der Preisprüfung. Die Gesamtsumme der Rechnungskürzungen verdoppelte sich von 21,5 Mio. auf 40,9 Mio. Euro.

68% aller Preisprüfungen (Vorjahr: 61%) fanden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern statt. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit 397 Preisprüfungen (Vorjahr: 377), dicht gefolgt von Baden-Württemberg mit 396 (Vorjahr: 431) Preisprüfungen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten öffentlichen Aufträge vergibt und daher die Anzahl der Preisprüfungen relativ gesehen sogar noch höher sein könnte.

Ausreißer bei der Quote der Rechnungskürzungen auf Basis der Preisüberwachungsbehörden waren in 2019 Ansbach (96% – 23 von 24 geprüften Aufträgen führten zu einer Rechnungskürzung), Brandenburg (80%), Saarland (67%), Detmold und Berlin (jeweils 58%). Besonders erwähnenswert ist, dass die Rückzahlungsquote bei der Preisüberwachungsbehörde Bremen seit 2005 mit 39 bis 70% auf einem fortwährend hohen Niveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegt.

Die Risiken einer Preisprüfung werden in der Einzelstatistik wiederum am Beispiel Neustadt (Rheinland-Pfalz) ganz besonders deutlich. Von 30 geprüften Aufträgen ergaben sich bei 7 Aufträgen Rechnungskürzungen in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. € – im Durchschnitt mithin 400 T€ (Vorjahr: 617 T€) pro Auftrag. Mit etwas Abstand – aber immer noch überdurchschnittlich hoch folgen Stuttgart (274 T€) und Arnsberg (207 T€). Die hier genannten Durchschnittswerte sind jedoch zu relativieren. In der Praxis erstrecken sich die konkreten Rückforderungssummen auf Beträge von unter 1.000 Euro bis über 1 Mio. Euro.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2019 keine Preisprüfungen durchgeführt, da die Preisüberwachungsbehörde vorübergehend nicht besetzt war.

Geldbußen wurden – wie in den Jahren 2005 bis 2017 – auch 2019 nicht verhängt.

Die Ergebnisse der Preisprüfungen durch die Bundeswehr (BAAINBw) werden in der vom BMWi veröffentlichten Statistik nicht abgebildet. Die absolute Zahl aller tatsächlich durchgeführten Preisprüfungen liegt demnach höher als es die Statistik aufzeigt.

Die Preisprüfstatistiken des BMWi von 2011 bis 2018 können Sie hier [2] (im unteren Bereich) nachzulesen.

Hinweis der Redaktion
Unser Autor, Herr Singer, berichtet bereits seit 2014 über die jährliche Preisprüfstatistik auf Vergabeblog.de. Die Beiträge des Autors aus den vergangenen Jahren können Sie hier [3] finden.

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Über Michael Singer [4]

Michael Singer beschäftigt sich seit 1988 ausführlich mit der Thematik „Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen“. Er veranstaltet praxisorientierte Seminare zum öffentlichen Preisrecht und berät Unternehmen vor Preisprüfungen und auf dem Weg zu prüfsicheren öffentlichen Aufträgen (https://www.singer-preispruefung.de). Außerdem ist er Mitveranstalter des Deutschen Preisrechtstags, tritt als Referent bei Tagungen und Fachseminaren auf und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge.

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