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Preisprüfstatistik 2020 – 32% aller Preisprüfungen enden mit einer Rechnungskürzung

Nach 31% im Vorjahr (siehe ) weist die am 08.08.2020 vom BMWi veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2020 aus, dass 32% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten.

Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 32%.

Die Gesamtzahl der geprüften öffentlichen Aufträge lag im letzten Jahr mit 1.256 Aufträgen um ca. 25% niedriger als im Vorjahr, was aber damit zu erklären ist, dass Preisüberwachungsbehörden auch vorübergehend die Bearbeitung von Corona-Hilfen erledigen mussten. In 32% der Fälle (Vorjahr: 31%) ergab sich eine Rechnungskürzung aufgrund der Ergebnisse der Preisprüfung. Die Gesamtsumme der Rechnungskürzungen sank mit 21,4 Mio. Euro (Vorjahr: 40,9 Mio.) wieder auf das Niveau von 2018.

65% aller Preisprüfungen (Vorjahr: 68%) fanden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern statt. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit 332 Preisprüfungen (Vorjahr: 396) – dicht gefolgt von Bayern mit 316 (Vorjahr: 330) Preisprüfungen.

Interessant ist, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten öffentlichen Aufträge vergibt, im letzten Jahr aber nur 169 Preisprüfungen durchführte.

Ausreißer bei der Quote der Rechnungskürzungen auf Basis der Preisüberwachungsbehörden waren auch in 2020 wieder Ansbach (94% – 45 von 48 geprüften Aufträgen führten zu einer Rechnungskürzung) und Brandenburg (80%). Dazu gesellten sich Schleswig-Holstein (58%) und Sachsen-Anhalt (50%). Besonders erwähnenswert ist, dass die Rückzahlungsquote bei der Preisüberwachungsbehörde Bremen seit 2005 mit 38 bis 70% auf einem fortwährend hohen Niveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegt.

Die Risiken einer Preisprüfung werden in der Einzelstatistik, wie im letzten Jahr am Beispiel Neustadt (Rheinland-Pfalz), ganz besonders deutlich. Von 21 geprüften Aufträgen ergaben sich zwar nur bei 4 Aufträgen Rechnungskürzungen, diese jedoch in einer Höhe von insgesamt 2,7 Mio. € – im Durchschnitt mithin 687 T€ (Vorjahr: 400 T€) pro Auftrag. Mit etwas Abstand – aber immer noch überdurchschnittlich hoch – folgen Bremen (267 T€), Sachsen (205 T€) und Koblenz (194 T€). Bei diesen Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um arithmetische Mittel handelt. Hinter den Rückforderungen kann sich eine Spanne von unter 1.000 bis über 1 Mio. Euro verbergen.

Geldbußen wurden – wie in den Jahren 2005 bis 2019 – auch 2020 nicht verhängt.

Zum Abschluss bleibt drauf hinzuweisen, dass die tatsächliche Anzahl der Preisprüfungen in 2020 ein Stück weit höher als in der Statistik dargestellt ist, da die Ergebnisse der Prüfungen durch die Bundeswehr (BAAINBw) in dieser Statistik nicht enthalten sind.

Die Preisprüfstatistiken des BMWi von 2011 bis 2020 sind hier (im unteren Bereich) nachzulesen.

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Über Michael Singer

Michael Singer beschäftigt sich seit 1988 ausführlich mit der Thematik „Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen“. Er veranstaltet praxisorientierte Seminare zum öffentlichen Preisrecht und berät Unternehmen vor Preisprüfungen und auf dem Weg zu prüfsicheren öffentlichen Aufträgen (https://www.singer-preispruefung.de). Außerdem ist er Mitveranstalter des Deutschen Preisrechtstags, tritt als Referent bei Tagungen und Fachseminaren auf und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge.

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