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EU: 5. Sanktionspaket gegen Russland enthält auch vergaberechtliche Folgen

Die EU-Kommission hat vergangenen Freitag die Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf ein fünftes Sanktionspaket gegen das Putin-Regime als Reaktion auf den brutalen Angriff gegen die Ukraine und die dort lebenden Menschen begrüßt. Die Maßnahmen wurden mit internationalen Partnern abgestimmt und sind umfassender und strenger als die vier vorangegangenen Pakete, so dass sie die russische Wirtschaft noch härter treffen. Sie beinhalten u.a.auch vergaberechtliche Auswirkungen:

Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern; rechtliche Klarstellungen und Durchsetzung

  • Vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU. Die zuständigen Behörden können begrenzte Ausnahmen zulassen, wenn keine tragfähige Alternative vorhanden ist.
  • Einschränkung der finanziellen und nicht-finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher oder öffentlich kontrollierter Einrichtungen im Rahmen von Programmen der EU, von Euratom und der Mitgliedstaaten. So wird die Kommission zusätzlich zu den bereits angekündigten Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Bildung die Beteiligung russischer öffentlicher Einrichtungen oder verbundener Unternehmen an allen laufenden Finanzhilfevereinbarungen beenden und alle damit verbundenen Zahlungen im Rahmen von Horizont 2020 und Horizont Europa, Euratom und Erasmus+ aussetzen. Im Rahmen dieser Programme werden keine neuen Verträge oder Vereinbarungen mit russischen öffentlichen Einrichtungen oder verbundenen Unternehmen mehr geschlossen.
  • Beseitigung von Überschneidungen zwischen Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und modernster Technik mit anderen Bestimmungen.
  • Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von Banknoten und des Verkaufs übertragbarer Wertpapiere auf alle amtlichen EU-Währungen.

Quelle: EU Kommission

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