Hier soll mal wieder eine Extrawurst für Planer und Architekten gebraten werden. Mit welchem Recht? Mit keinem. Und welchem Argument? „Erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen“, die nicht durch Zahlen belegbar sein werden. Ein mehr an Bürokratie steht gleichfalls nicht zu befürchten, da der Aufwand der beiden Vergabe-Systeme (national / EU) in etwa gleich groß ist. Stattdessen wird der Vergabepraxis des Haus- und Hoflieferantentums ein hoffentlich entgegen gewirkt. Die Bundesregierung ist hier also ausnahmsweise einmal auf dem richtigen Kurs.

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