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Transformation des Vergaberechts: BMWK lädt zu Stakeholder-Gesprächsrunden im Juni ein

Koalitionsvertrag_2021-2025Nach Auswertung der über 450 eingegangen Stellungnahmen beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den inhaltlichen Austausch mit den Stakeholdern zu ihren Vorschlägen, aber auch zwischen den Stakeholdern untereinander, zu treten. Ziel ist es dabei, mit den Stakeholdern zu ausgesuchten Themen in einen breiten Austausch zu kommen, um hieraus auch wichtige Impulse für die Vorbereitung des Referentenentwurfs zur Vergabetransformation abzuleiten.

Die Gesprächsrunden beginnen mit einen virtuellen Eröffnungsplenum mit Staatssekretär Sven Giegold und einem Querschnitt an Gästen. Das BMWK bittet hierzu, sich gerne bereits jetzt den

Dienstag, den 6. Juni 2023, von 16:00 bis 17:00 Uhr,

vorzumerken. Das Eröffnungsplenum soll einen Eindruck zu den eingegangenen Stellungnahmen geben und als Impuls für die weiteren thematischen Gesprächsrunden dienen.

Diese Kick-off-Veranstaltung wird per Livestream auf folgender Internetseite des BMWK übertragen: https://www.bmwk.de/  [1]

Im Anschluss an das Eröffnungsplenum folgen im Juni weitere fokussierte Gesprächsrunden für den inhaltlichen Austausch. Diese sollen im Rahmen von Videokonferenzen erfolgen und orientieren sich an den Aktionsfeldern:

Wünschen Sie an den thematischen Gesprächsrunden teilzunehmen, schicken Sie gerne eine E-Mail an vergabetransformation@bmwk.bund.de.

Anlass und Ziel der Konsultation

Informationen zu dem Anlass und dem Ziel der öffentlichen Konsultation finden Sie insbesondere auf Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121 [2] und Vergabeblog.de vom 28/03/2023, Nr. 52936 [3].

Der zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.

Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Die Reform soll aber auch zum Bürokratieabbau beitragen.

Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als Antworten auf die in fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen einzubringen:

Auch die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber als wesentliche Stakeholder im Vergabeverfahren sind eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge zu den Fragekomplexen über diesen Konsultationsprozess einzubringen.

Die Ziele ergänzen und verstärken sich in vielen Fällen, stehen teilweise aber auch in Zielkonflikten zueinander. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhofft sich, durch das Konsultationsverfahren tiefe und breite Einblicke in die Bedürfnisse und Meinungen unterschiedlicher Akteure zu gewinnen. Die Stakeholder erhalten dabei die Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen zu teilen und dazu beizutragen, dass die Ziele effektiv erreicht werden und den Bedürfnissen der Praxis dabei hinreichend Rechnung getragen wird. Die eingereichten Antworten fließen in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen und der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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