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„Vergabetransformationspaket“: Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts

Koalitionsvertrag_2021-2025Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Hierzu beabsichtigt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das Vergaberecht praxisgerecht zu modernisieren. In Vorbereitung dieses Modernisierungsprozesses führt das BMWK derzeit eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) durch, an der Sie sich bis zum 14.02.2023 beteiligen können.

Anlass und Ziel der Konsultation

Entsprechend der Zielvorgabe des Koalitionsvertrages soll die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Weitere Vorhaben in diesem Kontext betreffen u.a. schnelle Entscheidungen bei der öffentlichen Hand und Mindestquoten für klimafreundliche Produkte.

Im Zuge der Modernisierung des Vergabewesens soll die öffentliche Beschaffung u.a. Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Nach den Vorstellungen des BMWK soll die Reform aber auch zum Bürokratieabbau beitragen. Hierzu hat das BMWK fünf Aktionsfelder identifiziert:

  1. Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung,
  2. Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung,
  3. Digitalisierung des Beschaffungswesens,
  4. Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren,
  5. Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen.

Von einer Modernisierung des Vergabewesens betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens zurzeit die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als Antworten auf die in fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen einzubringen. Auch die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber als wesentliche Stakeholder im Vergabeverfahren sind eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge zu den Fragekomplexen über diesen Konsultationsprozess einzubringen.

Das BMWK sieht, dass die Ziele sich in vielen Fällen ergänzen und verstärken, teilweise aber auch in Zielkonflikten zueinander stehen. Es erhofft sich dennoch, durch das Konsultationsverfahren tiefe und breite Einblicke in die Bedürfnisse und Meinungen unterschiedlicher Akteure zu gewinnen. Die Stakeholder erhalten dabei die Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen zu teilen und dazu beizutragen, dass die Ziele effektiv erreicht werden und den Bedürfnissen der Praxis dabei hinreichend Rechnung getragen wird. Die eingereichten Antworten fließen in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen und der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein.

Informationen zum Ablauf der Konsultation

Die Konsultationsphase hat am 29. Dezember 2022 gestartet und endet am 14. Februar 2023. Die vom BMWK aufgeworfenen Fragen aus fünf Themenkomplexen finden Sie in einem PDF-Dokument unter diesem Link.

Wenn Sie eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgeben möchten, senden Sie diese bitte als Antwort auf die aufgeworfenen Fragen per E-Mail an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de.

Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des BMWK.

Quelle: BMWK

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