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BRH prüft Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes

„BMDV wird das Ziel seines Brückenmodernisierungsprogrammes verfehlen“ – Zu diesem Ergebnissatz gelangt der Bundesrechnungshof in seiner Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum „Brückenmodernisierungsprogramm des Bundes für Autobahnbrücken“.

Der Bundesrechnungshof ordnet ein:

„Das BMDV möchte in einem besonders wichtigen Autobahn-Teilnetz bis spätestens zum Jahr 2032 alle maroden Brücken modernisieren lassen. Die Autobahn GmbH ist personell dazu nicht in der Lage. Sie bearbeitet zu viele andere Projekte. Der Brückenmodernisierung ist Vorrang einzuräumen, sonst sind weiterer Verfall und Brückensperrungen vorprogrammiert.

Worum geht es?

Die Autobahn GmbH modernisiert für den Bund die Autobahnbrücken. Dazu hat das BMDV Bauwerke identifiziert, die die Autobahn GmbH in einem Brückenmodernisierungsprogramm prioritär bearbeiten soll. Die Autobahn GmbH ist mit dem Brückenmodernisierungsprogramm deutlich im Rückstand. Dies liegt auch daran, dass sie Projekte bearbeitet, die weniger dringlich sind. Dadurch und durch Neu- und Ausbauprojekte werden ihre personellen Kapazitäten gebunden.

Was ist zu tun?

Ohne weitere Maßnahmen wird die Autobahn GmbH den Verfall der Autobahnbrücken nicht stoppen können. Dazu benötigt sie ausreichendes Personal und zweckgebundene Haushaltsmittel. Das BMDV sollte dafür sorgen, dass die Autobahn GmbH der Erhaltung der Bundesfernstraßen den Vorrang gibt und ihr Personal möglichst für die Brückenmodernisierung einsetzt. Die Brücken des Brückenmodernisierungsprogrammes sind prioritär zu bearbeiten.

Was ist das Ziel?

Die Brückenmodernisierung ist die derzeit dringendste Aufgabe der Autobahn GmbH für die Straßenverkehrsinfrastruktur. Sie muss personell und finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu bewältigen. Der Gesetzgeber könnte dies durch eine Umverteilung von Haushaltsmitteln zugunsten der Erhaltung und einer Zweckbindung der Mittel für die Brückenmodernisierung unterstützen.“

Den Bericht finden Sie hier.

Quelle: Bundesrechnungshof (BRH)

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