Kategorie:
UNBEDINGT LESEN!
-
Vergessene Vorabinformation: Keine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei unwirtschaftlichem Angebot in der Zuschlagskaskade
VK Hessen, Beschl. v. 30.12.2025 – 96 e 01.02/62-2025/1
Vergisst der öffentliche Auftraggeber (Antragsgegner) durch ein Büroversehen die Informationspflicht nach § 134 GWB zu erfüllen und erteilt den Zuschlag, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bleibt jedoch erfolglos, wenn der nicht informierte Bieter (Antragsteller) auch bei fehlerfreiem Verfahren keine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte, weil sein Angebot im Rahmen der Wertung im Kaskadenprinzip unwirtschaftlich war.
-
Informationsfreiheit beinhaltet das eigene Angebot
BVerwG, Urt. v. 17.12.2025 – 10 C 5.24

Das BVerwG gibt Bietern mittels des Informationsfreiheitsgesetzes Zugriff auf die Bewertung des eigenen Angebots, auch in einer Situation, in der kein Nachprüfungsverfahren angestrengt wurde. Ein Fehler in der Angebotswertung kann deswegen auch Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch zu Schadensersatzansprüchen führen. Öffentlichen Auftraggebern bleibt nur zu raten, die bestehenden Dokumentationspflichten sorgfältig zu befolgen.
-
Neue Linie im Inhouse-Privileg – ist Inhouse jetzt Konzern‑Sache
EuGH, Urt. v. 15.01.2026 – C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV

Das ursprünglich vom EuGH entwickelte und nunmehr in Art. 12 Abs. 3 RL 2014/24/EU bzw. in § 108 GWB geregelte Inhouse-Privileg erlaubt die ausschreibungsfreie Beauftragung von Auftragnehmern. Voraussetzung ist, dass (1) der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, (2) an ihm keine private Beteiligung besteht und (3) der Auftragnehmer mindestens 80 % seiner Tätigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für (fremde) Dritte erbringt. Bei der zuletzt genannten Voraussetzung handelt es sich um das sog. Wesentlichkeitskriterium. In der Rechtspraxis wird in der Regel geprüft, ob das Unternehmen weniger als 20 % seiner Umsätze mit Fremdgeschäft erwirtschaftet. Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (Rs. C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) konkretisiert der EuGH das Kriterium.
-
Eignungsleihe ist auch im Konzern nicht entbehrlich
EuGH, Urt. v. 22.1.2026 – C-812/24 – LIPOR

Bewerber und Bieter können zum Nachweis ihrer Eignung grundsätzlich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen. Bei dieser Eignungsleihe stellt sich die Frage, ob sie auch hundertprozentige Tochtergesellschaften erfasst. Der EuGH sah sich daher veranlasst, den Anwendungsbereich der Eignungsleihe näher zu konkretisieren.
-
70 Jahre – endlich weise?
Die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) im Lichte der Zeit

Seit über 70 Jahren soll die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen für marktwirtschaftliche Preise bei öffentlichen Aufträgen (im Folgenden „Verordnung“ bezeichnet) sorgen. Leider wird ihr Regelungszweck oft missverstanden. Sie dient der Preisstabilität. Hierzu stellt sie auf das volkswirtschaftliche Entstehen der Preise auf allgemeinen Märkten durch das Agieren von grundsätzlich konkurrierenden Anbietern und Nachfragern ab. Es ist das Ziel, für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens den Grundsatz des Wettbewerbs eben sosehr durchzusetzen, wie dies für den Bereich des privaten Auftragsbereichs der Fall ist
-
Stahl ist nicht Beton!
VK Saarland, Beschl. v. 18.11.2024 – 3 VK 03 / 2024

Die VK Saarland stellt klar: Wer bei ausgeschriebener Stahl-Modulbauweise ein Stahlbeton-System anbietet, bietet ein Aliud. Technische Gleichwertigkeit ersetzt keine formale Konformität mit der Leistungsbeschreibung.
-
Wann sind Gesamtvergaben bei komplexen Baumaßnahmen zulässig?
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026 – Verg 16/25 und KG Berlin, Beschl. v. 08.10.2025 – Verg 2/25

Eine Gesamtvergabe mehrerer Fachlose ist nur im absoluten Ausnahmefall zulässig, etwa wenn die Gewerke derart eng mit einander verzahnt sind, dass eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig ist. Hierfür ist eine ausführliche Dokumentation vor Einleitung des Vergabeverfahrens notwendig.
-

Die Ablehnung der geplanten Direktvergabe des Mobilen Aufklärungsunterstützungssystems (MAUS) durch den Haushaltsausschuss Ende Januar 2026 wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen wettbewerbsloser Beschaffung im Verteidigungsbereich. Das 600-Millionen-Euro-Vorhaben sollte ohne Ausschreibung direkt an Rohde & Schwarz vergeben werden, doch die vergaberechtliche Begründung überzeugte die Parlamentarier nicht.
-
Boxenstopp beim EuGH: Altverträge überholen den Wettbewerb
EuGH, Urt. v. 29.04.2025 – C-452/23 – Fastned Deutschland
Darf der Staat seine Altkonzessionäre ohne Wettbewerb an die Steckdose lassen? In einem Spannungsfeld zwischen wettbewerblicher Strenge und notwendiger Flexibilität schafft der EuGH eine zentrale dogmatische Klarstellung zur Änderbarkeit langfristiger Konzessionen für die Zukunft der Ladeinfrastruktur an Autobahnen und setzt der zeitlich unbegrenzten Infragestellung privatisierter In-House-Altverträge unionsrechtliche Grenzen.
-
Gemischte Aufträge in der Verteidigungsvergabe: Komplexität und Konsequenzen
EuGH, Urt. v. 18.12.2025 – C-769/23 Mara

Die Vergabe verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge betrifft insbesondere die Beschaffung von Militärausrüstung sowie damit unmittelbar verbundene Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Für diese Aufträge gilt das spezielle EU-Verteidigungsvergaberecht, in Deutschland insbesondere in der VSVgV und VOB/A-VS umgesetzt. Der EuGH hat erstmals klargestellt, welches Vergaberegime bei gemischten Aufträgen anzuwenden ist, wenn das Verteidigungsvergaberecht mit dem allgemeinen Vergaberecht kollidiert.










