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OLG Düsseldorf erklärt den juristischen Verteidigungsfall: Wegfall des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Bundeswehrbeschaffungen dem BVerfG vorgelegt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2026 – VII-Verg 6/26

Noch vor dem Vergabebeschleunigungsgesetz hatte der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von sofortigen Beschwerden und somit den vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabekammerentscheidungen für Bundeswehrbeschaffungen abgeschafft. Der bundesweit einzige für solche Beschwerden zuständige Vergabesenat hält diese Rechtsschutzbeschränkung für verfassungswidrig und setzt sich so auch gegen den Kompetenzverlust zur Wehr. Was davon zu halten ist:
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Die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus Praxis und Lehre konnten den Gesetzgeber nicht umstimmen: Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Vergabebeschleunigungsgesetz) entfällt die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen der Vergabekammern (§ 173 GWB n.F.). Öffentlichen Auftraggebern steht es mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 01.07.2026 frei, den Zuschlag nach einem zu ihren Gunsten ergangenen Beschluss der Vergabekammer unmittelbar zu erteilen; der Primärrechtsschutz wird damit erheblich eingeschränkt und ineffektiver.
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Darf der Gesetzgeber den Rechtsschutz für Bieter im Namen der Beschleunigung einschränken? Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Besonders pikant: Das neu beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz enthält eine ähnliche Regelung – die Entscheidung aus Karlsruhe könnte damit voraussichtlich auch dessen Schicksal beeinflussen.
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Porto ohne Umsatzsteuer auch für Wettbewerber der Deutschen Post!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2026 – VII Verg 27/25

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat sich jüngst abschließend mit der Frage befasst, ob Vergabestellen in Postdienst-Ausschreibungsverfahren umsatzsteuerfreie Angebote von mittelständischen Wettbewerbsunternehmen der Deutschen Post AG berücksichtigen dürfen. Der Senat bejahte dies und stellte fest, dass entsprechende Bescheinigungen des Bundeszentralamts für Steuern einen ausreichenden Beleg darstellen.
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Keine Anwendung von „Abwehrklauseln“ bei individuellen Änderungen der Vergabeunterlagen?
VK Sachsen, Beschl. v. 23.2.2026 – 1/SVK/049-25

Inhaltliche Abweichungen im Angebot eines Bieters führen nach der Entscheidung des BGH vom 18. Juni 2019 zu „Abwehrklauseln“ des öffentlichen Auftraggebers nicht mehr zwingend zum Angebotsausschluss. In dem von der Vergabekammer Sachen entschiedenen Fall hilft die BGH-Rechtsprechung dem Bieter trotzdem nicht.
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Unternehmen mit russischen Geschäftsführern – Ausschluss ausgeschlossen?
EuGH, Urt. v. 12.02.2026 – C-313/24 (Opera Laboratori Fiorentini)
Die Eigenerklärung zum Russlandbezug gehört mittlerweile zum Beschaffungsalltag. Ungeklärt war bisher, ob europäische Unternehmen mit russischen Geschäftsführern einen Russlandbezug aufweisen und daher aus Vergabeverfahren auszuschließen sind. Der EuGH zeigt in seinem Urteil auf, wie ein solcher Russlandbezug zu prüfen ist.
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§ 180 GWB verdrängt keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach dem BGB wegen eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb
OLG Naumburg, Urt. v. 17.01.2025 – 6 U 1/24

Der Geheimwettbewerb ist das Herzstück förmlicher Vergabeverfahren. Bieter müssen ihre Angebote unabhängig und ohne Kenntnis der Kalkulationen anderer Bieter erstellen. Das OLG Naumburg bestätigt: Ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb – auch ohne eine Absprache – führt nicht nur zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, sondern gegebenenfalls auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 282, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB und § 180 GWB.
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Übertarifliche Löhne als Zuschlagskriterium – Soziale Zuschlagskriterien auf dem Prüfstand des EuGH
EuGH, Urteil v. 05.03.2026, Rs. C-210/24 – „AESTE“

Der EuGH hat mit Urteil vom 5. März 2026 (Rs. C-210/24, „AESTE“) entschieden, dass die Zusage übertariflicher Lohnerhöhungen unter bestimmten Voraussetzungen ein zulässiges Zuschlagskriterium sein kann. Welche Spielräume eröffnet das Urteil und welche Grenzen gelten?
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Neue Rechtsprechung zum Angebotsausschluss wegen abgeänderter Vergabeunterlagen
Eine Einordnung von drei aktuellen Entscheidungen

Vergabestellen stehen immer wieder vor der kniffligen Frage, ob ein Angebot mit individuellen Abweichungen von den Vergabeunterlagen im (zumeist) offenen Verfahren gehalten oder ausgeschlossen werden muss. Mit schöner Regelmäßigkeit befasst sich die Rechtsprechung dementsprechend auch mit solchen Fragen. Der vorliegende Beitrag behandelt drei wichtige Entscheidungen der letzten Monate zum Angebotsausschluss wegen geänderter Vergabeunterlagen.
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Internetrecherche reicht nicht: Keine Direktvergabe ohne echte Markterkundung
VK Bund, Beschl. v. 28.01.2025 – VK 2-109/24
Mit einem aktuellen Beschluss hat die VK Bund eine Direktvergabe durch mehrere Krankenkassen für unzulässig erklärt. Die Kammer betont, dass eine Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig ist. Die Entscheidung macht deutlich, dass öffentliche Auftraggeber auch potenzielle Alternativen in Betracht ziehen müssen und sich nicht auf eine oberflächliche Internetrecherche beschränken dürfen, wenn sie von einem wettbewerblichen Verfahren absehen wollen.











