Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"

In Kürze: Neuer Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Servern sowie aktualisierter Notebookleitfaden

ITK Wenn Sie planen, in Kürze Server oder Notebooks zu beschaffen, so sollten Sie sich noch ein ganz kein wenig gedulden, denn: Im Rahmen des Projekts zur produktneutralen Ausschreibung von ITK unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM wird in Kürze einer neuer Leitfaden zur Beschaffung von Servern veröffentlicht – der erste seiner Art überhaupt. Gleichzeitig wird der Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks im Rahmen der regelmäßigen Anpassung an den aktuellen Stand der Technik aktualisiert. Dabei hat sich auch das zur produktneutralen Ausschreibung herangezogene Benchmarkverfahren in der Anwendung deutlich vereinfacht. Besonderheiten gibt es für Behörden im Großraum Köln.

Rechtlicher Hintergrund

Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Zudem: Ein fairer, offener Wettbewerb ermöglicht Kosteneinsparungen für die Vergabestellen, denn diese erhalten das am besten geeignete Produkt zum besten Preis.

Herausforderung ITK

Gerade im Bereich der ITK-Beschaffung ist eine solche produktneutrale Leistungsbeschreibung naturgemäß keine leicht zu erfüllende Aufgabe: Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau – und dabei herstellerneutral – zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. Dazu kommt, dass nicht immer ein IT-Fachmann  beratend zur Seite stehen kann. Eine aus ITK-Anbietern wie öffentlichen Beschaffern bestehende Arbeitsgruppe unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM hat es sich daher zum Ziel gesetzt, öffentlichen Einkäufern durch gemeinsam erarbeitete Leitfäden eine praxistaugliche Hilfe zur Erstellung produktneutraler Ausschreibungen von Desktop-PCs, Notebooks und Servern zu geben.

Benchmarks als Mittel der Wahl

Vor einigen Jahren ließ sich z.B. über die Anzahlt der geforderten USB-Schnittstellen “festlegen” welcher Notebook-Hersteller zum Zuge kam. Auch bediente man sich – ebenso rechtlich unzulässig wie in der Sache nicht dienlich – der Heranziehung bestimmter Prozessor-Typen (“Intel inside”) oder deren Taktfrequenzen und versuche so, eine mehr oder minder produktneutrale Ausschreibung zu generieren. Allgemein anerkannt stellen inzwischen herstellerneutrale Benchmarks das Mittel der Wahl dar: Eine eigens hierfür entwickelte Software (Benchmarksoftware) misst und bewertet die Leistungsfähigkeit des Systems unter realen Einsatzszenarien und macht diese so vergleichbar. Dabei hat sich genannte Arbeitsgruppe zur Leistungsmessung bei Desktop PCs- und Notebooks auf den BAPCo SYSmark® 2007 Preview und zur Messung der Batterielaufzeit der Notebooks auf den BAPCo MobileMark® 2007 „Productivity Batterielaufzeit“ verständigt. Bei BAPCo handelt es sich um ein herstellerneutrales, -offenes, non-Profit Industriekonsortium. Bei Servern kann die Leistungsfähigkeit aufgrund der unterschiedlichen Einsatzzwecke allerdings nicht so einfach über einen Benchmark ermittelt werden, Benchmarks aus dem PC-Umfeld sind zudem grundsätzlich ungeeignet.

Server-Leitfaden und Update Notebooks

Ist die produktneutrale Ausschreibung von Desktop-PCs und Notebooks schon kein leichtes Unterfangen, so gestaltet sich eine entsprechende Ausschreibung von Servern aufgrund deren technischer Komplexität ungleich schwieriger. Die Vielzahl der möglichen Einsatzszenarien (Datenbank-, Virtualisierungs-, Mailserver, etc.) macht die Sache umso anspruchsvoller. Gleichwohl konnte in einem Prozess unter breiter Beteiligung der Hersteller wie öffentlicher Beschaffer ein ebenso fundierter wie praxistauglicher Leitfaden erstellt werden.

Die Überarbeitung des Notebookleitfadens war vor allem wegen der neuen und z.T. erheblich leistungsfähigeren Generationen der CPUs erforderlich geworden, daneben konnten die Hersteller weitere Verbesserungen bei der Energieeffizienz realisieren, die sich somit positiv auf die Akkuleistung auswirken. Zugleich hat sich das Benchmarkverfahren in seiner Durchführung abermals erfreulich vereinfacht, da die Software eine Vielzahl von bislang händisch vorzunehmenden Einstellungen nun automatisch erledigt. Auch soll der aktualisierte Leitfaden neben Leistungswerten für Windows XP und Vista solche für das neue Windows 7 enthalten.

Besonderheiten im Kölschen Raum

Der neue § 7 Abs. 4 VOL/A 2009 erlaubt bei bestimmten Zwängen ausnahmsweise eine Einschränkung des Gebots der produktneutralen Ausschreibung. Bei einer Routineuntersuchung von Behörden im Kölner Raum fiel auf, dass bei vielen Rechnern immer noch die Düsseldorfer Tastatur in Benutzung ist. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, dies unverzüglich zu ändern. Bitte entfernen Sie die Taste “Alt” umgehend und fordern Sie bei Ihrer IT-Abtlg. eine Taste “Kölsch” an. Vorgenanntes gilt auch für die nie benutzte Taste “Alt Gr”. Diese ist gegen “Kölsch 0,4 l” auszutauschen. Bei Neubeschaffungen ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Links

Alle Leitfäden zur produktneutralen ITK-Beschaffung finden Sie auf der Webseite des Projekts unter www.itk-beschaffung.de. Unter dem Menüpunkt “Download Leitfäden” wird in Kürze die aktualisierte Version 3 des Notebookleitfadens sowie der neue Server-Leitfaden verfügbar sein.

Und für die technisch interessierten unter Ihnen: Eine wirklich interessante und vollständige (!) Übersicht aller – wirklich aller – CPUs von den ersten 4004 CPUs Ende der 70er Jahre über die 3/4/5-86er bis hin zu modernen Mehrkernprozessoren finden Sie in der “CPU-Collection” hier. Allerdings garantiert nicht produktneutral.

Mehr Informationen über den Autor Marco Junk finden Sie im Autorenverzeichnis.

Avatar-Foto

Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (13 votes, average: 4,46 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

2 Kommentare

  1. Wolfgang Bartsch

    Gibt es schon eine konkretere Zeitplanung für die Veröffentlichung des Server-Leitfadens? – Danke.

    Reply

  2. Marco Junk

    Ja, Ende Oktober. Zu finden dann unter http://www.itk-beschaffung.de

    Beste Grüße,

    Marco Junk

    Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert