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BMI: VOB/A – 1. Abschnitt 2019 seit 01.03.2019 anzuwenden

Mit dem Erlass BW I 7 -70421 vom 20.02.2019 ordnet das BMI seine nachrangigen Behörden an, den überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2) seit dem 1.3.2019 anzuwenden. Der Erlass, der auf Seiten der ABSt Hessen abgerufen werden kann, zeigt zudem die wesentlichen Änderungen auf. Weitere Informationen finden Sie in dem Blogbeitrag „VOB/A 2019 veröffentlicht!“ ().

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