Erfreulich! In der Diskussion im DVNW Vergabenetzwerk zu diesem Thema unter dem Titel „EuGH schränkt Flexibilität von Rahmenvereinbarungen ein (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 C-216/17 Antitrust und Coopservice)“ wurde insbesondere mit Blick auf die geänderten Bekanntmachungsvorschriften der neuen Richtlinie 2014/24/EU in Beitrag # 12 auf diesen Unterschied zur alten Richtlinie aus 2004 hingewiesen.

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