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Energy Star: Reform der EG-Verordnung

Stromzaehler Das EU-Parlament strebt eine Neufassung der EG-Verordnung zum Energy-Star Programm für Bürogeräte an. Danach sind nunmehr strengere Anforderungen als bisher an die Energieeffizienz zu stellen. Hierfür einigten sich Rat, Kommission und Parlament, bestimmte Kriterien verpflichtend im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu fordern.


Danach müssen die EU sowie „zentrale Regierungsstellen“ der Mitglieder beim Kauf Energieeffizienzkriterien anlegen, die mindestens den Anforderungen des Energy-Star Programms entsprechen. Damit erlangen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Energiekosten, gerechnet über den Lebenszyklus eines Produkts, einen höheren Stellenwert als bisher.

Das Energy-Star Program fußt auf einer Vereinbarung zwischen EU und US-Regierung von 2003. Ziel ist die freiwillige Kennzeichnung energieeffizienter Bürogeräte.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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