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Keine nennenswerten Verzögerzungen oder Verteuerungen bei öffentlichen Großaufträgen

Euros Wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilt (BT-Drs. 16/8693), seien im Bereich öffentliche Aufträge mit einem Volumen von über 100 Millionen Euro seit Beginn der 14. Legislaturperiode in keinem der Fälle Lieferverzögerungen bzw. Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen.


Da nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion bei Auftragsvergaben des Bundes immer wieder Liefertermine nicht eingehalten oder der veranschlagte Kostenrahmen überschritten würde, hatte sich diese in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/8562) erkundigt, welche öffentlichen Aufträge und militärischen Beschaffungen des Bundes über 100 Millionen Euro sowie welche IT-Projekte über 10 Millionen Euro seit Beginn der 14. Legislaturperiode betroffen seien. Zudem wollte die Fraktion wissen, ob ggfs. gesetzgeberische Maßnahmen hiergegen ergriffen wurden oder geplant seien.

Bei den angesprochenen Aufträgen über 100 Millionen Euro habe es nach Angaben der Regierung allerdings nur fünf Vergaben des Bundsministeriums des Innern sowie eine militärische Beschaffung gegeben. Die Auftragsausführung sei allesamt fristgerecht und im Rahmen der vereinbarten Kosten erfolgt. Bei den IT-Projekten über 10 Millionen Euro wird es interessant: Sechs Bundesministerien hätten insgesamt 18 Aufträge vergeben. Dabei habe sich in sieben Fällen, damit also bei rund 40%, der Ausführungstermin oder die Kosten nicht mit der Planung gedeckt. Aber: In nur zwei Fällen sei der Auftragnehmer dafür verantwortlich gewesen, in einem Fall Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam. Der IT-Wirtschaft ist hinsichtlich Flexibilität und firstgerechter Leistungserbringung aber auch sonst ein gutes Zeugnis auszustellen: Denn 11 von den 18 IT-Projekten seien nachträglich auf Wunsch der Auftraggeber geändert worden.

Gesetzgeberische Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Fristen oder Kosten seien dementsprechend nicht geplant, so die Bundesregierung.

Fazit: So machen, der in Erwartung einer bestimmten Antwort fragte, wurde von dieser schon überrascht. Und: Gerade die Vertragsbedingungen für die IT-Wirtschaft wurden vom Bund im vergangenen Jahr durch den neuen EVB-IT Systemvertrag, der der Beschaffung großer, komplexer IT-Systeme dient – also gerade derlei Großaufträge im Visier hat – massiv verschlechtert, insbesondere was die Frage der Haftung betrifft. Ganz offenbar völlig unnötig.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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