In der am vergangenen Donnerstag beschlossenen Fassung des Gesetzes ist sehr wohl vorgesehen, dass die Kontrollgruppe auch die Umsetzung der ökologischen Kriterien überprüfen wird. In dem Entwurf des Gesetzes war dies zwar ursprünglich nicht vorgesehen. Dies hatten die Grünen auch in ihrer Pressemitteilung vom 21. Juni, aus der hier zitiert wird, kritisiert. Am 28. Juni hatte die Koalition zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses einen Änderungsantrag vorgelegt, der in Punkt 2a die Befugnisse der Kontrollgruppe auch auf die umweltverträgliche Beschaffung erweiterte (http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3368.pdf). Das Gesetz wurde am 1. Juli in einer entsprechend geänderten Fassung im Plenum des Abgeordnetenhauses beschlossen.

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