Vergabeblog

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Politik und Markt

Rheinland-Pfalz verlängert erhöhte Wertgrenzen des KP II

paragraph Tatsächlich datiert der Erlass vom 9. August, aber erst mit dem nahenden Ende des Jahres bekommt er echte Bedeutung: Rheinland-Pfalz hat – soweit bekannt als erstes Bundesland – die im Rahmen des Konjunkturpakets erlassenen vergaberechtlichen Erleichterungen entgegen der ursprünglichen Befristung auf Ende 2010 um ein weiteres Jahr bis Ende 2011 verlängert.

Dazu heisst es auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz:

Mit dem von der Bundesregierung beschlossen Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Konjunkturpaket II) soll der globalen Konjunkturkrise entgegen gewirkt werden. Zusätzliche Investitionen sollen die Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze sichern.

Um eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen sicherzustellen, wurden mit Runderlass vom 13. Februar 2009 die Vergabeverfahren des Landes und der Kommunen mit der Einführung von Auftragswertgrenzen (Schwellenwerte) für Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben vereinfacht. Mit Runderlass vom  09. August 2010 wurden die zunächst für die Jahre 2009 und 2010 geltenden Regelungen bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

Man darf gespannt sein, ob sich Nachahmer finden.

Den entsprechenden Runderlass des Landes finden Sie hier.

Nachtrag 1.12., 16.44 Uhr: In einer Pressemeldung wird Bundeswirtschaftsminister Brüdere anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, die krisenbedingten beihilferechtlichen Sonderregeln zur Unterstützung von Unternehmen schrittweise zurückzunehmen, mit den Worten zitiert:

„Ich bin zuversichtlich, dass sich der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung in der Europäischen Union fortsetzen und weiter an Fahrt gewinnen wird. In Deutschland haben wir bereits die Weichen für ein Auslaufen der Hilfsprogramme gestellt. Mit der heutigen Entscheidung zeigt die EU-Kommission, dass auch sie Kurs hält und die erfolgversprechende Strategie des graduellen Ausstiegs aus den Konjunkturmaßnahmen weiter umsetzt. Das begrüße ich sehr. Es ist wichtig, dass sich der Staat konsequent wieder zurückzieht. Nur so schaffen wir den Raum für Innovationen und nachhaltiges Wachstum und vermeiden Wettbewerbsverzerrungen.“

Das war jetzt zwar nicht auf die vergaberechtlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets bezogen. Nun wird eine Argumentation für eine Verlängerung derselben aber schwieriger werden. Auch auf Bundesebene.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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3 Kommentare

  1. Michael Menzel

    Der Bayerische Ministerrat hat am 23.11.2010 auch eine Verlängerung beschlossen, aber nur für kommunale Auftraggeber und nur für ein halbes Jahr bis zum 30.06.2011.
    Das wird ja nett, wenn jedes Bundesland sich etwas anderes einfallen lässt…

    Reply

  2. Michael Wankmüller

    siehe meine Bemerkungen zur Frage „Verlängern oder nicht verlängern ?“ zum Blogeingtrag „Wieviel Drucker bekomme ich für 100 000 Euro ? KP II Maßnahmen werden gfl. verlängert.“ , den ich an dieser Stelle wiederhole:

    Verlängern oder nicht?

    Bevor man die Frage beantworten kann, sollte man sich verdeutlichen, auf welcher Grundlage die vergaberechtlichen Regelungen des KP II angelegt wurden. Die BMWi-Rundschreiben vom 29. Januar 2009 und die Anpassung an die neuen Regelungen der VOL/A 2009 vom 10.06.2010 haben angesichts der (damaligen) drohenden konjunkturellen Lage eine Wertgrenze von 100.000 Euro für die Ausnahmetatbestände der allgemeinen und besonderen Dringlichkeit für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben geschaffen und damit bestimmt, dass bis zu dieser Wertgrenze die ansonsten in jedem Einzelfall zu prüfenden Gründe auf das Vorliegen dieser Dringlichkeiten unterbleiben kann.

    Diese Überlegungen wurden auch von der EU-Kommission angestellt, als diese mitteilen ließ, dass “eine Beschleunigung der Vergabeverfahren die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften durch eine rasche Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte beträchtlich unterstützen kann. Diese auf 2009 und 2010 begrenzte Dringlichkeit dürfte – so die EU-Kommission weiter – grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen…”

    In Anbetracht der anspringenden Konjunktur kann man schwerlich weiterhin Dringlichkeitsgründe vorbringen und damit eine Verlängerung der (nationalen) Maßnahmen begründen.

    Die Befürworter dürften sich vielmehr aus Zweckmäßigkeitsgründen für die o.a. Wertgrenze aussprechen. Wenn dem aber so ist, wäre eher zu hinterfragen:

    Generelle Einführung einer Freigrenze für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben in der VOL/A unter Wegfall der landesrechtlichen Vergabefreigrenzen oder – unter Beibehaltung der Länderregelungen – lediglich auf Bundesebene ?

    Hier dürfte (im bestehenden System) der DVAL gefragt sein.

    Das Rambollgutachten vom März 2008 (Kostenmessung) hat diese Möglichkeit auch untersucht (Vorschlag 11a) und prognostiziert, dass sich dadurch das “Verhältnis der Vergabeverfahren wahrscheinlich noch weiter weg von der Öffentlichen Ausschreibung hin zu Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ändern würde. Dies würde dazu führen, dass (neben minimalen kostenmäßigen Einsparungen) insbesondere in jenen Branchen der Wettbewerb bzw. die Gleichbehandlung eingeschränkt wird, in denen branchenmäßig eher geringe Vergabevolumina vergeben werden.

    Dies hat jedenfalls in der letzten Vergaberechtsreform (VOL/A 2009) dazu geführt, dass dieser Vorschlag aufgrund der Auflage der Bundesregierung nach einer mittelstandsgerechten Ausgestaltung des künftigen Vergaberechts (Schwerpunkt 6 des Kabinettbeschlusses vom 28. Juni 2006) im DVAL nicht weiter verfolgt wurde.

    Aber, nach der Reform ist vor der Reform.

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  3. Marco Junk

    Auch das Saarland hat am 2.11. die Wertgrenzen bis Ende 2011 verlängert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt in den nächsten Wochen. Mehr Informationen unter http://www.saarland.de/49735.htm

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