Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"

Eignungsprüfung bei Unterauftragnehmern

DVNW_LogoDie  Vergabekammer des Bundes hat in ihrer Entscheidung vom 28.09.2017  (Az. VK 1-93/17) festgestellt, dass Eignungsanforderungen an Unterauftragnehmer, die über die in § 36 VgV ausdrücklich genannten Punkte hinausgehen, vergaberechtswidrig sind. Eignungsanforderungen wie Referenzen dürften von den Unterauftragnehmern nur verlangt werden, wenn ein Fall der Eignungsleihe vorliegt. Die Entscheidung ist zurzeit  Gegenstand einer angeregten Diskussion im Mitgliedernetzwerk des DVNW (dort Fachausschuss Recht).

Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert