Punkt 5 zur Stärkung des Bestbieterprinzips begrüße ich besonders. Auch wenn mir der Verdacht auf ein Feigenblattkriterium noch nicht ganz ersichtlich ist, denke ich es kann nur richtig sein, dass bei einer Vergabe die Zuschlagskriterien auch eingehalten werden. Und dass ein Zuschlag von über 1 Mio Euro nun auch Qualitätskriterien haben muss, klingt auch einleuchtend.

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