Das Plädoyer des Autors Sascha Opheys nach mehr Bodenhaftung im Zuwendungsrecht kann man nur unterstreichen. Teilweise werden absurde Vorgaben schon in Förderbescheiden gemacht und diese mit absurd-theoretischen Ausführungen von Prüfern im Rahmen der Kontrolle von Verwendungsnachweisen etc. unterstrichen. Die Kontrollinstanzen exekutieren hier teilweise unerbittlich, unterstützt durch eine Rechtsprechung, die (auch wiederum EU-seitig angetrieben) ebenfalls beinhart ist. Die Verhältnismäßigkeit (die auch rechtlich Grundlage des Verwaltungshandelns sein sollte) bleibt völlig auf der Strecke. Bedenklich ist dies v.a. auch angesichts der über Jahre hinaus laufenden hohen Verzinsung (!) von Rückzahlungsbeträgen. Die Zinsen übersteigen teilweise die Rückzahlungssumme…!
Nichts spricht gegen wirtschaftliche Verwendung von (Förder-)Mitteln, angesichts der teilweise nur schwierig einzuhaltenden formalen Vorgaben muss auch bei der Rückforderung die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Hier muss ggf. noch de lege ferenda etwas geändert werden.

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