Hallo,
sind kommunale Betriebe wie die Stadtwerke bei der Veräußerung von Grundstücken ebenfalls zur Durchführung eines wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfrei ausgestalteten Bieterverfahrens verpflichtet und können Bieter nach dem Verfahren verlangen, dass man ihnen die Höhe des Bestgebotes nennt?
Und kann ein Bieter verlangen, die Gründe zu erfahren, warum letztlich der Verkauf zurückgestellt wurde?

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