Aufmaßfehler, Nebenleistungen, Sicherheitseinbehalte, nicht vereinbarte Umlagekosten… Auf einer Rechnung können sich schnell Positionen wiederfinden, die so nie vereinbart waren. Kann der Auftraggeber die Rechnung einfach ändern oder muss zwingend eine neue Rechnung ausgestellt werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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