Liebe Frau Kollegin Prell,
Danke für die Vorstellung dieses interessanten Urteils (veröffentlicht übrigens u.a. unter BeckRS 2023, 8422). Leider formulieren Fördermittelgeber zu häufig nicht klar genug oder geben relativ strenge vergaberechtliche Regeln, obschon es aufgrund des eigenen Haushaltsrechts nicht unbedingt notwendig wäre. Gerade für private oder halbstaatliche Fördermittelempfänger, z. B. im Kultur- oder Gesundheitsbereich, wird es damit unnötig schwer gemacht und man verliert das Eigentliche aus dem Blick – den Erfolg der Zuwendung!
HG, Dr. Klaus Greb

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