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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen wegen Preisabsprachen

Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen in dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen abgeschlossen und weitere Bußgelder gegen 14 Unternehmen und 17 verantwortlich handelnde Personen wegen Preisabsprachen verhängt.

Die Bußgelder belaufen sich auf insgesamt rd. 6,2 Mio. Euro. Sie betreffen Preisabsprachen für Betonpflastersteine in der Marktregion Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Landkreisen benachbarter Bundesländer im Zeitraum von Ende 2006 (zum Teil Ende 2007) bis Anfang 2010. Bei den insoweit betroffenen Unternehmen handelt es sich um die:

AHE Verbundsteine Betonwaren GmbH & Co. KG, Rinteln; Basamentwerke Böcke GmbH, Oberhausen; Bernhard Hartmann GmbH & Co. KG, Ahlen; Betonwerk Lintel GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück; Betonwerk Münstermann GmbH, Gütersloh; BVW Beton- und Verbundsteinwerke GmbH & Co. KG, Hamminkeln; Gustav Siekmann GmbH & Co. KG, Bielefeld; Heinrich Klostermann GmbH & Co. KG, Coesfeld; Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG, Diepholz; Kann GmbH Baustoffwerke, Bendorf; Pebüso-Betonwerke Heribert Büscher GmbH & Co. KG, Münster und die Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG, Spelle.

Während eines wesentlich kürzeren Zeitraums waren zudem die Unternehmen Feiter Betonsteinwerk GmbH, Linnich und Metten Stein & Design GmbH & Co. KG, Overath, – ein zudem auf das höherwertige Produktsegment spezialisierter Hersteller – beteiligt. Gegen die Berding Beton GmbH, Steinfeld, wurde infolge ihres im Frühjahr 2010 gestellten Kronzeugenantrages in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes kein Bußgeld verhängt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen waren Teilnehmer der sogenannten „Unternehmertreffen West bzw. Ost“ in Nordrhein-Westfalen, die etwa fünfmal jährlich stattfanden. Unter den Teilnehmern herrschte das gemeinsame Grundverständnis, dass man sich im Vertrieb von Standard-Betonpflastersteinen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau gegenseitig keinen aggressiven Preiswettbewerb mache. Nahezu alle der genannten Unternehmen nahmen an einem Marktinformationssystem „Betonpflastersteine“ teil, deren Ergebnisse in den Unternehmertreffen diskutiert wurden. Auf dieser Basis wurden zu den jeweils passenden Zeitpunkten für die Jahre 2007 (zum Teil 2008) bis 2010 konkrete Größenordnungen von Preiserhöhungen untereinander vereinbart. Als Referenzprodukt fungierte bei den Preiserhöhungsdiskussionen regelmäßig der umsatzstarke Standardstein „8-er grau“.“

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Die Organisation und Moderation der Unternehmertreffen übernahm ein Bereichsgeschäftsführer des Branchenverbandes gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.

Im Rahmen der Bußgeldfestsetzung wurde bezüglich fünf der bebußten Unternehmen mildernd berücksichtigt, dass diese in dem Verfahren nach der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner wurde mit der Mehrzahl der betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich für diese zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

In dem Verfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2012 bereits Bußgelder in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro wegen Preisabsprachen betreffend andere Marktregionen verhängt (vgl. dazu auch PM vom 1. März 2012). Dies betraf weitere sechs Unternehmen und handelnde Personen. Insgesamt summieren sich die in dem Gesamtverfahren „Betonpflastersteine“ verhängten Bußgelder somit auf gut 8,5 Mio. Euro.

Die Bußgelder sind teilweise noch nicht rechtskräftig – gegen nicht rechtskräftige Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Quelle: Bundeskartellamt

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