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Kein Schadensersatz ohne Primärrechtschutz?

DVNW_LogoEin aktuelles – nicht rechtskräftiges – Urteil des OLG Celle Urteil vom 18. Januar 2018 11 U 121/17 sorgt derzeit für Diskussionen im Forum des Mitgliedernetzwerks des DVNW. Im Kern geht es um die Frage, ob der Bieter die AGB-rechtliche Unwirksamkeit einer Vertragsklausel bereits im Vergabeverfahren hätte angreifen müssen (so das OLG), da er sonst Gefahr läuft, in einem nachträglichen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess damit ausgeschlossen (= präkludiert) zu sein, sich auf diesen Vergabeverstoß zu berufen, weil er keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.

Die Frage ist derzeit beim BGH anhängig, das Urteil des OLG Celle wird demnächst hier im Vergabeblog besprochen. Zur Diskussion im Mitgliederbereich gelangen Sie hier.

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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