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Ausschöpfung von Haushaltsmitteln

Geplantes Budget, das nicht ausgeschöpft wird, steht prinzipiell dem gesamten Bundeshaushalt zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2963). Die Abgeordneten hatten darin die Nichtausschöpfung des geplanten Budgets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2017 thematisiert und gefragt, ob die Ausgaben der Haushaltstitel, die nicht vollständig verausgabt wurden, auf Folgejahre übertragbar seien und diese übertragen wurden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass der Ressorthaushalt 2017 einen Mittelabfluss von rund 17,277 Milliarden Euro aufweise. Es ergebe sich damit eine Mittelabflussquote von 97,9 Prozent. Der Großteil der über die Globale Minderausgabe hinausgehenden Minderabflüsse von rund 373 Millionen Euro sei dabei auf Tatbestände zurückzuführen, die sich einer Steuerung durch das BMBF entziehen würden. Im Jahr 2017 sei dies der Fall bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und für die Vorsorge zur Räumung des AVR-Behälterlagers am Standort Jülich gewesen. Bereinigt um die nicht beeinflussbaren Effekte ergeben sich Minderabflüsse von lediglich rund elf Millionen Euro.

Generell könne es bei der Projektförderung selbst bei bestmöglicher Planung immer wieder zu Minderabflüssen bei einzelnen Projekten oder Programmen kommen, etwa durch Verzögerungen aufgrund von technologischen Entwicklungen, späterer Besetzung von Stellen, behördlichen Genehmigungen oder fortdauernden Bund-Länder-Verhandlungen, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/ROL)

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