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Mecklenburg-Vorpommern: Vergaberechtlicher Mindestlohn von 10,07 EUR (brutto)

Gemäß der durch Verordnung vom 10.09.2019 aktualisierten Verordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (Mindest-Stundenentgelt-Verordnung – MStEVO M-V) beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 01.10.2019 10,07 Euro (brutto).

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