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EuRH: Potenzielle Risiken bei der Nutzung externer Berater durch die EU-Kommission

Die Europäische Kommission stellt bei der Nutzung und Einstellung externer Berater nicht ausreichend sicher, dass sie ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt und ihre Interessen in vollem Umfang wahrt. So heißt es in dem vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) veröffentlichten Bericht. Es wurden erhebliche Lücken in der Rahmenregelung für die Nutzung von Beratungsleistungen festgestellt, womit das potenzielle Risiko verbunden ist, dass sich die Kommission auf bestimmte Anbieter konzentriert und sich zu abhängig von ihnen macht. Zudem könnte es zu Interessenkonflikten kommen, die nicht ausreichend überwacht werden. Die Prüfer sehen auch auf Schwachstellen bei der Bewertung der Beratungsleistungen und deren Mehrwert.​

So liefert nach Erkenntnissen der Prüfer das Informationssystem der Europäischen Kommission kein vollständiges Bild darüber, wie die Kommission externe Berater einsetzt. Tatsache ist, dass die Kommission für die verschiedensten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zunehmend auf externe Dienstleister zurückgreift. In den letzten Jahren hat sie jährlich rund 1 Milliarde Euro für ein breites Spektrum solcher Dienstleistungen für Beratung, Studien, Evaluierungen und Forschung vergeben. Externe Berater werden hauptsächlich herangezogen, wenn es um EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik, der Außen-, Umwelt- und Klimaschutzpolitik sowie um internationale Partnerschaften geht. Untersucht wurde in erster Linie, ob es der EU-Kommission gelungen ist, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen und ihre Interessen zu wahren.

Gewisse Aufgaben auszulagern kann nützlich und mitunter notwendig sein„, erklärte François-Roger Cazala, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Doch sollte die Europäische Kommission dafür sorgen, dass sie für die von ihr ausgegebenen Gelder auch den größtmöglichen Gegenwert erzielt. Es bedarf größerer Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Frage, welche Aufgaben nach außen vergeben werden können und wie das Risiko der Anbieterkonzentration, der zu großen Abhängigkeit und von Interessenkonflikten eingedämmt wird. Ich hoffe, dass unser Bericht der EU-Verwaltung dabei helfen wird, die richtigen Schritte in diese Richtung einzuleiten.“

Den Bericht des Europäischen Rechnungshofs finden Sie hier.

Quelle: Europäischer Rechnungshof

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