Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
Politik und Markt

Bund Deutscher VerwaltungsrichterInnen (BDVR): „Zuständigkeit für Vergaberechtsstreitigkeiten in die Hände der Verwaltungsgerichtsbarkeit geben“

Der BDVR hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Stellung bezogen. Der BDVR fordert, “die Rechtswegzuweisung im Vergaberecht generell zu überdenken und die Zuständigkeit für Vergaberechtsstreitigkeiten insgesamt (wieder) in die Hände der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu geben”.

Der BDVR kritisiert in seiner Stellungnahme zunächst., dass dem “Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterrinnen (BDVR), in dem nahezu 80 % aller Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter organisiert sind […] nicht förmlich Gelegenheit gegeben wurde, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen”.

Zuständigkeiten neu regeln

Bekanntermaßen sind bei Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte die Vergabekammern und -senate zuständig. Unterhalb der Schwellenwerte sind nach der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig die allgemeinen Spruchkörper der Zivilgerichte zuständig. Daneben ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit weiterhin im Rahmen von abgabenrechtlichen, subventionsrechtlichen und kommunalaufsichtsrechtlichen Streitigkeiten zur Inzidentprüfung vergaberechtlicher Vorschriften berufen.

Unterhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte verzichtet der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts auf eine gesonderte Regelung des (Primär-) Rechtsschutzverfahrens. Dazu der BDVR:

“Die gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen bleibt auch nach dem VergRModG-E zersplittert […] Der Rechtsschutz gegen hoheitliches Handeln im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen ist mithin zu Lasten der Bieter ohne tragfähige sachliche Rechtfertigung zersplittert. Mit der Konzentration des Rechtsweges in vergaberechtlichen Streitigkeiten bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann divergierenden Rechtsprechungstendenzen im materiellen Vergaberecht entgegengewirkt, die Herausbildung gemeinsamer vergaberechtlicher Verfahrens- und Entscheidungsprinzipien gefördert und damit bestehende Rechtsunsicherheit beendet werden.”

Sie finden die Stellungnahme des BDVR hier.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert