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Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen im Vergabegesetz beschlossen

Im Landtag sind die Änderungen zum Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern abschließend erörtert und beschlossen worden. „Wir haben das Vergabegesetz weiterentwickelt und das Verfahren insgesamt praxisnäher gestaltet. Gleichzeitig ist festgeschrieben worden, dass bei öffentlichen Aufträgen in jedem Fall ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Mittwoch in Schwerin.

Verfahrenserleichterungen für Unternehmen und Vergabestellen

Ziele des Gesetzes sind unter anderem die Erhöhung der Bagatellgrenzen, die Änderung der sogenannten „Aufgreifschwelle“ sowie die Festschreibung des Mindestlohns. Künftig gilt das Gesetz erst ab einem Wert („Bagatellgrenze“) von 10.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 50.000 Euro für Bauleistungen. Bei Zweifeln an der Angemessenheit eines Preisangebotes („Aufgreifschwelle“) ist künftig eine Abweichung von mindestens 20 Prozent von den Preisen anderer Bieter oder der Preisermittlung des Auftraggebers ausschlaggebend (vorher: 10 %). Die Änderung des Vergabegesetzes steht auch im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes des Bundes (MiLoG). Wie bisher gilt bei öffentlichen Aufträgen als Untergrenze der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Dies gilt auch für Berufsgruppen, in denen der Mindestlohn nach dem MiLoG erst zu einem späteren Zeitpunkt den Wert von 8,50 Euro erreicht. Zukünftig können unterlegene Bieter in einem Vergabeverfahren auch per Mail oder Fax über das Ergebnis informiert werden. „Die Änderungen dienen der Vereinfachung im Vergabeverfahren und tragen der Bedürfnissen der Praxis Rechnung“, sagte Glawe.

Anhörung mit Kammern, Verbänden und Wirtschaftsvertretern

Im Rahmen von Anhörungen haben sich insbesondere Kammern, Verbände und Wirtschaftsvertreter an der Ausgestaltung der Änderungen beteiligt. „Wir danken allen Beteiligten für die eingebrachten Vorschläge. Die Interessen von Wirtschaft und Öffentlichkeit am Bürokratieabbau sind im Vergaberecht berücksichtigt“, sagte Glawe abschließend.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

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