ich gehe davon aus, dass aus sicht des europarechts und übrigens des deutschen verfassungsrechts auch eine öffentliche ausschreibung der intendanzen bei ARD + ZDF verfassungsrechtlich geboten ist! gerade hat das ZDF den intendanten himmler o h n e öffentliche ausschreibung gewählt und meine parteifreie initiativbewerbung in verfassungswidriger weise verschwiegen. ein verstoss nicht nur gegen das transparenzgebot in der verfassung, sondern auch gegen das gebot freiheitlicher kommunikation in artikel 5 (1) GG etc. trotz ZDF-gremienentscheidung des BVerfG ist der parteipolitische einfluss auf personal- und programmentscheidung weiterhin in verfassungswidriger weise dominant. so nicht nur die FAZ vom 3.7.21 seite 16: liebesgrüsse aus mainz. weil deutsche gerichte allzu oft nicht unabhängig sind – auch hier spielt parteipolitischer einfluss eine erhebliche rolle, lohnt eine anrufung des zuständigen gerichts nicht. siehe auch meine erfahrungen in sachen br mit VG und VGH münchen. die richterInnen dort habe ich inzwischen wegen rechtsbeugung angezeigt. zur erosion der gewaltenteilung siehe etwa die dissertationen des marc fornauf und udo hochschild. da hilft wohl nur noch eine verfassungsversammlung der bürger gemäss artikel 146 grundgesetz. die zeit dafür ist (längst) gekommen. siehe etwa die dissertation von friederike eggert, nomos verlag 2021. kontakt: an-stiftung@t-online.de, carl maria schulte

Reply