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Kurz notiert: Bieterinformation nur an einen Bieter führt zur Aufhebung des Verfahrens

Die VK Sachen hat mit Beschluss vom 17.9.2007 (1/SVK/058-07) festgestellt, dass, wenn ein öffentlicher Auftraggeber nur einem Bieter auf dessen Nachfrage wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellt, er damit wegen Ungleichbehandlung gegen § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A verstößt. Mangels vergleichbarer Angebote führe dies, so die VK, zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
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