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„Viel heiße Luft“ – Interview mit Kerstin Andreae, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin für Baden-Württemberg, zum neuen Vergaberecht

Andreae2 Am 24. April diesen Jahres trat nach langem Ringen mit den Stimmen der großen Koalition das neue GWB in Kraft. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stimmte dagegen. Vergabeblog sprach mit Kerstin Andreae, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion im Deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin  für Baden-Württemberg, über die Reform, die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für den Mittelstand, „vergabefremde“ Aspekte und das Konjunkturpaket.

Frau Andreae, die Reform des Vergaberechts, die mit dem Inkrafttreten des neuen GWB am 24. April diesen Jahres ihren vorläufigen Höhepunkt fand, führte das ansonsten eher wenig beachtete Rechtsgebiet erstmals einer breiten Diskussion zu: Verstärkte Förderung des Mittelstands, Berücksichtigung vergabefremder Aspekte, etc. – das öffentliche Auftragswesen wurde damit zweifellos auch Mittel zur Durchsetzung politischer Forderungen. Ein legitimes Mittel?

Der Staat hat in seinem eigenen Ausgabeverhalten eine besondere Vorbildfunktion. Darum ist es nur richtig, wenn sozial- und umweltpolitische Anforderungen, die von der Politik immer wieder an die Unternehmen herangetragen werden, auch im Vergaberecht berücksichtigt sind. Damit sind sie nicht „vergabefremd“, wie oft unterstellt wird, sondern wichtige Qualitätskriterien. Auch die besondere Förderung des Mittelstandes spielt in der Wirtschaftspolitik leider oft eine untergeordnete Rolle. Dabei schafft dieser zwei Drittel der Arbeitsplätze in Deutschland. Der Staat muss darum auch in der Vergabepraxis der besonderen Bedeutung des Mittelstandes für die Wirtschaft gerecht werden.

Nehmen wir einmal den neuen § 97 Abs. 3 GWB. Dieser sieht eine gegenüber der alten Fassung verstärkte Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe vor. Tat die denn Not?

Viele Regelungen im Vergaberecht sind so kompliziert, dass sie Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen kaum bewältigen können. Darum ist es wichtig, die Verfahren nunmehr so auszugestalten, dass kleine und mittlere Unternehmen sie bewältigen und auch leichter einen Zuschlag erhalten können.

Nach dem Wortlaut der Norm waren mittelständische Interessen bislang vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose „angemessen zu berücksichtigen“. Die neue Formulierung sieht nun darüber hinaus vor, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind. Glauben Sie, dass diese interpretationsfähige Erweiterung an der Vergabepraxis wirklich etwas ändert?

Die im genannten Paragrafen formulierte besondere Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen im Vergaberecht wird auch nach der Reform nicht konsequent durchgehalten. Durch die nun verbindliche Aufgliederung in Fach- und Teillose erfolgt die Vergabe jetzt zwar näher am Mittelstand und auch die Mittelstandsfreundlichkeit kann im Ausschreibungstext stehen. Aber die Vergabeverfahren sind es deswegen noch lange nicht wirklich. So bleibt der Rechtsschutz unterhalb der Schwellen für eine EU-weite Vergabe für die Anbieter sehr unbefriedigend, da sie keine laufenden Vergabeverfahren aufhalten können. Auch die Vereinfachungsvorschläge, die Bündnis 90 / Die Grünen gemacht hatten, wurden von der großen Koalition nicht aufgegriffen. So ist es z.B. nicht nachvollziehbar, warum schon am Anfang des Vergabeverfahrens alle Unterlagen beigebracht werden müssen und nicht erst kurz vorm Zuschlag. Auch sollten offenkundige Fehler noch nach Abgabe korrigiert werden können und es generell möglich sein, sich mit einem Formularpaket gleich für mehrere Vergabeverfahren zu qualifizieren. Die Mittelstandsorientierung im Vergaberecht steht zwar jetzt im Text. Aber das ist viel heiße Luft mit nur wenig Substanz.

Einer der politisch umstrittensten Punkte der Reform war die ausdrückliche Zulassung sog. – bisher – vergabefremder Aspekte in § 97 Abs. 4 GWB. Danach können zusätzliche Anforderungen an die Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Wie bewerten Sie diese Möglichkeit? Und spielen diese Aspekte tatsächlich schon eine Rolle bei der Vergabe?

Die Zulassung von sozialen und ökologischen Kriterien war längst überfällig. Die entsprechende Vorschrift aus der EU-Vergaberechtsrichtlinie 2004/18/EG hätte schon seit Jahren umgesetzt werden müssen. Gerade bei den sozialen und ökologischen Kriterien besteht aber weiter dringender Handlungsbedarf. Die Vergabestellen werden bei der Anwendung alleine gelassen. Es gibt keine rechtssichere Definition der Kriterien, keine Arbeitshilfen, keine bundesweite Servicestelle. Das trifft vor allem kleine Kommunen, die bei der Formulierung solcher Kriterien keine wirksame Kontrolle leisten können.

Besteht bei den rund 30.000 Vergabestellen in Deutschland denn überhaupt das notwendige Know-how, solche Anforderungen auftragsbezogen sinnvoll zu stellen? Besteht nicht vielmehr die Gefahr, dass man hier über das ggfs. hehre Ziel hinausschießt und die Bieter überfordert?

Wenn ein Unternehmen versichert, keine Kinderarbeit in der Produktionskette zu dulden, muss das bisher als Beleg hingenommen werden. Es wird schwer, das Gegenteil zu beweisen. Darum muss schnellstmöglich eine engagiert arbeitende Servicestelle geschaffen werden und ein Fachausschuss, der rechtssichere Vergabekriterien entwickelt oder zur Anwendung vorschlägt. Diese grünen Forderungen werden mittlerweile von vielen Organisationen unterstützt.

Stichwort Inhouse-Vergabe: Der vom Bundestag in sprichwörtlich letzter Minute verhinderte § 99 I, S. 2 GWB-E hätte es der öffentlichen Hand ermöglicht, ihre Zusammenarbeit – in der Praxis vornehmlich der Kommunen (”interkommunale Zusammenarbeit”) – in weiten Teilen von den Regelungen des Vergaberechts auszuschließen. Wie stehen Sie hierzu und warum glauben Sie, wird diese Möglichkeit gerade von den kommunalen Spitzenverbänden so mit Nachdruck gefordert?

Die Zurücknahme dieser notwendigen Änderung war für Bündnis 90 / Die Grünen ein wesentlicher Grund, der Vergaberechtsnovelle im vergangenen Dezember nicht zuzustimmen. Die Kommunen brauchen endlich eine rechtssichere Regelung, die ihnen Kooperationen und die Aufgabenerfüllung in der öffentlichen Daseinsvorsorge in Eigenregie ermöglicht. Einen Zwang zur Privatisierung darf es nicht geben. Durch die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit gibt es aber nun die Gefahr, dass private Anbieter sich in Bereiche hineinklagen, für die die Kommunen selbst zuständig bleiben wollen. Deswegen müssen die klärenden Vorschriften zur Inhouse-Vergabe schnellstmöglich in das Vergaberecht hinein.

GWB, Vergabeverordnung, VOL, VOB und VOF, Ober- und Unterschwellenbereich – man hat den Eindruck, das Vergaberecht ist gerade deshalb so kompliziert, damit es niemand versteht. Hätte die Reform nicht die Chance geboten, all das nachhaltig zu vereinfachen und damit die öffentliche Auftragsvergabe auch transparenter zu machen?

Diese Chance hätte es gegeben, aber schwarz-rot hat sie nicht genutzt. Wir plädieren dafür, wirklich nur in den Bereichen unterschiedliche Regelungen festzuhalten, in denen dies unbedingt nötig ist. Die Verdingungsordnungen könnten so wesentlich verschlankt werden. Zudem müssen die Rechtswege weitestmöglich vereinheitlicht werden.

Konjunkturpaket II: Die Maßnahmen des Bundes und der Länder sehen deutlich herauf gesetzte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – vor. Es werden Stimmen laut, die angesichts dessen Korruption und Vetternwirtschaft befürchten. Machen Sie sich Sorgen?

Ich habe die Sorgen meiner Fraktion immer wieder sehr deutlich formuliert. Damit möchten wir natürlich nicht unterstellen, dass in den Kommunen Vetternwirtschaft gang und gäbe wäre. Allerdings hatten wir bundesweit gerade im Bereich baulicher Maßnahmen, z.B. bei Müllerverbrennungsanlagen, in den letzten Jahren immer wieder Skandale, die zeigen, dass eine Aussetzung dieser Vergaberechtsregelungen hochproblematisch sein kann. Es fehlen umfassende Transparenzvorschriften. Wir haben eine Offenlegung der Leistungsbeschreibung, der Angebotspreise und der Namen der Bieter gefordert. Außerdem brauchen wir ein bundesweites Korruptionsregister, um Betrüger von Vergabeverfahren ausschließen zu können. Das alles hat die große Koalition versäumt.

Letzte Frage: Hand aufs Herz – Ihre Beziehung zum Vergaberecht?

Wenn man sich mit einem so komplizierten Rechtsthema im Detail beschäftigt, versteht man die massiven Probleme für mittelständische Unternehmen mit vielen Regelungen immer besser. Mein Anliegen, die Wirtschaftspolitik endlich mittelstandsgerecht auszugestalten, ist dadurch für mich nur noch wichtiger geworden.

Herzlichen Dank für das Interview!

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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